Als Stalking gilt aktuell ein "beharrliches" Verhalten, das das Leben des Opfers "schwerwiegend" beeinträchtigt. Künftig soll eine "nicht unerhebliche" und "wiederholte" Beeinträchtigung ausreichen. Das BMJV will Betroffene besser schützen.
Mit einer Gesetzesverschärfung soll Stalking künftig besser bekämpft werden können. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches sei veröffentlicht worden, Länder und Verbände könnten sich bis zum 1. März dazu äußern, teilte das Bundesjustizministerium am Dienstag mit. "Stalking ist für Betroffene oft schrecklicher Psychoterror - mit traumatischen Folgen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Die SPD-Politikerin betonte: "Ich möchte die Betroffenen besser schützen. Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden."
Beispiele für Stalking sind laut Ministerium Anrufe oder Nachrichten zu allen Tages- und Nachtzeiten, Verfolgen und Auflauern vor der Wohnung oder dem Arbeitsplatz, Fake-Profile auf Single-Portalen, Warenbestellungen unter dem Namen der Opfer, Beleidigungen, Bedrohungen und Nötigungen. Stalking richte sich meist gegen Frauen. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge würden elf Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Leben das Opfer von Stalkern.
Derzeit müsse ein "beharrliches" Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das geeignet sei, das Leben des Opfers "schwerwiegend" zu beeinträchtigen. Diese Hürden sollen dem Entwurf zufolge abgesenkt werden. Im Gesetzestext solle das Wort "beharrlich" durch "wiederholt", das Wort "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetzt werden. Weiterhin sollten Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vorgesehen bleiben - laut einer Neuregelung für besonders schwere Fälle könne eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden.
"Stalker verfolgen, belästigen und bedrohen Menschen oft Tag und Nacht, und das über lange Zeit. Die Übergriffe reichen bis hin zu körperlicher und sexualisierter Gewalt", erklärte die Ministerin. Auch Ausforschung, Einschüchterung und Diffamierung im Netz und über Apps sollten als digitales Stalking unter Strafe gestellt werden.
ast/dpa/LTO-Redaktion
StGB soll verschärft werden: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44284 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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