Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden. Hintergrund ist die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren.
Mit der Umstellung auf dieses neue Verfahren soll die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt werden.
Mit dem neuen elektronischen Verfahren ist die bisher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig. Bis zum Start des elektronischen Verfahrens wird es im Jahr 2011 einen Übergangszeitraum geben. Ansprechpartner für Auskünfte zu den gespeicherten steuerlichen Daten sowie für deren Änderungen wird bereits ab dem Jahr 2011 unmittelbar das zuständige Finanzamt sein. Hinsichtlich der Meldedaten bleibt es allerdings – wie bisher – bei der Zuständigkeit der Gemeinden.
Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit.
BMF: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1637 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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