Hochqualifizierte Ausländer von außerhalb der EU können in Zukunft leichter nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten. Auf diese Weise soll der Fachkräftemangel in jenen Branchen gemildert werden, die händeringend Spezialisten suchen. Eine dazu vom Bundestag Ende April beschlossene europäische "Blue Card"-Regelung billigte am Freitag nun auch der Bundesrat.
Nach der neuen Regelung darf künftig aus einem Nicht-EU-Land zuziehen, wer mehr als 44.800 Euro jährlich verdient. Für Berufe in Bereichen mit vielen offenen Stellen liegt die Schwelle sogar bei nur 35.000 Euro. Bislang galt für die Zuwanderung von Spezialisten mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung eine Einkommens-Schwelle von 66.000 Euro im Jahr.
Eine "Blue Card" berechtigt allerdings nur zu einem zeitlich befristeten Aufenthalt. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis gibt es, wenn der Betroffene auch nach drei Jahren noch einen Job hat. Mit guten Deutschkenntnissen wird die Erlaubnis bereits nach zwei Jahren erteilt.
Neu ist, dass Ausländer mit Hochschulabschluss ein halbes Jahr in Deutschland einen Arbeitsplatz suchen dürfen, wenn sie nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Nach dem Examen an einer deutschen Hochschule haben Absolventen künftig 18 statt zwölf Monate Zeit zur Jobsuche. Das Gesetz soll zur Jahresmitte in Kraft treten.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Erleichterte Experten-Zuwanderung : . In: Legal Tribune Online, 12.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6190 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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