Der eskalierte Sorgerechtsstreit um Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block sorgt seit Tagen für Aufsehen. Die Kinder sind nun zurück in Dänemark, die Ermittlungen zum Vorfall an Silvester gehen weiter.
Im Zusammenhang mit einem eskalierten Sorgerechtsstreit liegt gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block offenbar ein Europäischer Haftbefehl (EuHB) vor. Das berichten Spiegel und Bild. Demnach müsse Block ihren Aufenthaltsort regelmäßig den deutschen Behörden mitteilen.
Den EuHGB ausgestellt haben sollen die dänischen Behörden, nachdem zwei von Blocks Kindern an Silvester aus Dänemark entführt worden und zu ihrer Mutter nach Hambrug gebracht worden waren. Ziel eines EuHB ist es, nationale Haftbefehle EU-weit durchsetzen und einfacher eine Auslieferung des Straftäters erreichen zu können. Insbesondere soll bei grenzüberschreitenden Sachverhalten regelmäßig keine Rechtmäßigkeitsprüfung durch den auslieferndern Staat erfolgen (§ 79 Abs. 1 S. 1 Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)). Unbestritten ist das aber nicht: Der EuHB hatte bereits große Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung zum Anwendungsvorrang des Unionsrechts.
Ein Jahre andauernder Sorgerechtsstreit
Seit Jahren streiten Block und ihr Ex-Mann Stephan Hensel, der mittlerweile in Dänemark lebt, um das Sorgerecht für ihren zehnjährigen Sohn und ihre 13-jährige Tochter. Nach Aussagen von Block sind die Kinder nach regelmäßigen Besuchen letztlich im Sommer 2021 nicht zu ihr zurückgekehrt. Kurze Zeit später erteilte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg ihr allein das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Kinder. Der Senat verpflichtete im Rahmen einer einstweiligen Anordnung zudem den Vater, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Das Hauptsacheverfahren ist insoweit bis heute noch nicht abgeschlossen.
Dänemark hat nach Angaben des Berliner Familienrechtlers Peter Junggeburth als einziges EU-Land zwei wichtige Rechtsverordnungen der Europäischen Union nicht übernommen. So erkenne es Entscheidungen von Familiengerichten zum Sorgerecht in EU-Partnerländern nicht automatisch an.
In erster Instanz hatte das Familiengericht im Oktober 2023 die Sorgerechtsanträge beider Eltern zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, die deutschen Gerichte seien wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der Kinder in Dänemark nicht mehr international zuständig. Gegen diese Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden, über die noch nicht entschieden wurde.
Die Entführung an Silvester
In der Silvesternacht nahmen nach Angaben der dänischen Polizei jedoch Unbekannte die beiden Kinder mit. Ihr Vater sei in Süddänemark nahe der deutschen Grenze von Unbekannten angegriffen worden, als er mit den beiden Kindern auf dem Weg zu einem Feuerwerk war. Die Täter flohen demnach mit den beiden Kindern in zwei Autos. Anschließend habe sich herausgestellt, dass sich die Kinder dann bei der Mutter in Hamburg befanden, teilte die dänische Polizei weiter mit.
Die Hamburger Polizei und Vertreter des Jugendamts suchten am Mittwochabend die Familie in Hamburg auf. "Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Kinder bei Frau Block sind und es ihnen augenscheinlich körperlich gut geht", sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag.
Der Vater stellte nach Gerichtsangaben noch am Mittwoch einen Eilantrag mit dem Ziel, das Gericht solle anordnen, dass die Kinder umgehend zurückkommen. Dem entsprach das Hanseatische OLG: Die Kinder müssen zum Vater nach Dänemark zurückkehren, teilte es am vergangenen Freitagabend mit. Eine einstweilige Anordnung sei erlassen worden.
Nach dem Hin und Her sind die Kinder wieder in Dänemark
"Dieser Eilmaßnahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche", hieß es in der Mitteilung des Gerichts zur Eilentscheidung. Es sei berücksichtigt worden, "dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt seit fast 2,5 Jahren beim Vater haben und aus ihrem dortigen Umfeld nach dem vom Vater glaubhaft gemachten Sachverhalt unter äußerst belastenden Umständen gerissen wurden". Weitere Einzelheiten könnten mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Kinder nicht mitgeteilt werden.
Die Kinder kamen anschließend wieder in die Obhut des Vaters. "Unser Mandant ist erleichtert und überglücklich", teilte der presserechtliche Vertreter des Vaters, Anwalt Michael Philippi von der Hamburger Kanzlei Unverzagt, mit.
Die dänische Polizei gab an, die Polizei stehe im Hinblick auf die Sicherheit der Familie mit dieser in engem Kontakt. Die Ermittlungen wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung liefen nach den Ereignissen in der Silvesternacht weiter.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Block-Kinder wieder in Dänemark: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53578 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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