Wer die Nationalmannschaft bei der Europameisterschaft 2016 sehen will, muss die Tickets über den DFB-Fanshop erwerben - und zuvor Mitglied im kostenpflichtigen Fan-Club werden. Das BKartA prüft nun, ob das Ausbeutungsmissbrauch ist.
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat bestätigt, dass es ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hat, um die Verkaufspraxis des Deutschen Fußball Bund (DFB) für Tickets zur Fußball-Europameisterschaft 2016 zu überprüfen.
Der DFB hat den Verkauf von Tickets für Spiele der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft 2016 an eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im "Fan-Club Nationalmannschaft" gekoppelt.
Der Erwerb von Tickets für die Europameisterschaft 2016 sei für Fußballfans ohnehin schwierig, da nicht jeder Antragsteller auch ein Ticket bekommen wird, erklärte Andreas Mundt, Präsident des BKartA am Dienstag. "Wenn zusätzlich die Möglichkeit des Ticketerwerbs an eine kostenpflichtige Fan-Club-Mitgliedschaft gekoppelt wird, dann wird nicht nur der insgesamt zu zahlende Preis für Tickets erhöht, sondern es fällt auch im Falle einer erfolglosen Ticketbeantragung die Mitgliedschaftsgebühr an. Eine derartige Kopplung könnte einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen."
Die Fußball-Europameisterschaft der UEFA findet im Sommer 2016 in Frankreich statt. Die teilnehmenden Länder haben jeweils ein nationales Kontingent an Tickets, die sie vergeben können. In 19 von 24 Teilnehmerländern ist lediglich der Nachweis der Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes Voraussetzung für den Erwerb von Tickets für Spiele der jeweiligen Nationalmannschaften.
acr/LTO-Redaktion
Bundeskartellamt bestätigt Verfahrenseinleitung: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18866 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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