BGH zu Fluggastrechten bei Annullierung: Gäste dürfen neuen Termin frei wählen

27.06.2023

Im Frühjahr 2020 annullierte die Lufthansa AG Flüge wegen der Corona-Pandemie. Ein neuer Flug war nur kostenlos, wenn er in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stand. Das sei aber so nicht okay, urteilte nun der BGH.

Reisende, deren Flug annulliert wird, können selber bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten und müssen dafür keine Zuzahlung leisten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Plätze verfügbar sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach Angaben eines BGH-Sprechers am Dienstag in Karlsruhe (Urt. v. 27.06.2023, Az. X ZR 50/22).

Im vorliegenden Fall hatte die Lufthansa wegen der Coronapandemie im März und April 2020 zahlreiche Flüge annulliert. Als zwei Fluggäste jeweils auf einen Flug einige Monate später umbuchen wollte, wollte die Lufthansa dies nur gegen Aufpreis ermöglichen. Dagegen war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vorgegangen. In den Vorinstanzen war sie unterlegen. Der BGH sah dies nun anders und untersagte der Fluglinie das bisherige Vorgehen.

Bei einer Flugannullierung haben Reisende nach der EU-Fluggastrechteverordnung die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises und einer Ersatzbeförderung. Entscheiden sie sich für eine Ersatzbeförderung, muss die Fluggesellschaft die Umbuchung entgeltfrei und unter vergleichbaren Reisebedingungen erbringen. Diese Rechte gelten auch bei einem außergewöhnlichen Ereignis wie der Corona-Pandemie, berichtet die Verbraucherzentrale NRW über das BGH Urteil.

Die Verbraucherzentrale begrüßte die Entscheidung. "Der Wunsch des Fluggastes ist entscheidend für den Zeitpunkt der Ersatzbeförderung, wenn es verfügbare Plätze gibt", sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Damit herrsche in einer wichtigen Grundsatzfrage nun Klarheit für die Verbraucher.

dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zu Fluggastrechten bei Annullierung: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52098 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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