Kinderehe eines syrischen Flüchtlings: BGH bittet das BVerfG um Rat

14.12.2018

Bei der Frage, ob ein Syrer mit einer Minderjährigen eine wirksame Ehe eingegangen ist, ruft der BGH das BVerfG an. Die in Syrien geschlossene Ehe qualifizierte das OLG Bamberg noch als wirksam aber anfechtbar.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Verfahren ausgesetzt, in dem es um die Verheiratung einer syrischen Minderjährigen geht und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt (Beschl v. 14.11.2018*, Az. XII ZB 292/16). Der Ehemann der bei Eheschließung 14-jährigen Frau zog vor Gericht, als deutsche Behörden das Paar nach der Flucht nach Deutschland trennten und für die Frau einen Vormund bestellten. Nachdem der Ehemann ein Umgangsrecht erstritt, legte das städtische Jugendamt als Vormund Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein und verlangte eine Reduzierung des Umgangsrechtes.

Das mit dieser Frage beschäftigte Oberlandesgericht Bamberg (OLG) wies das Jugendamt jedoch ab und entschied, dass das Amt keine Entscheidungsbefugnisse zukomme, mit wem die Frau umzugehen hat. Der Grund dafür liege in der in Syrien geschlossenen Ehe, die nach Auffassung des OLG auch in Deutschland wirksam ist. Die Ehe sei aufgrund des jungen Alters der Frau zwar anfechtbar. Solange ein entsprechender Antrag aber nicht vorliegt, müsse die Ehe als wirksam qualifiziert werden, so die Bamberger Richter.

Die darauf eingelegte Beschwerde des Vormundes beschäftigte daraufhin den BGH, der nun das BVerfG einschaltet. Grund für die Einschaltung ist eine seit 2017 geltende Regelung zur Bekämpfung von Kinderehen. Demnach ist eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht ohne einzelfallbezogene Prüfung grundsätzlich als Nichtehe zu qualifizieren, wenn der Minderjährige im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat. Dies sei nicht mit Art. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar, so der BGH weiter.

dpa/tik/LTO-Redaktion

*Datum der Entscheidung korrigiert am 17.12.2018, 12.12 Uhr

Zitiervorschlag

Kinderehe eines syrischen Flüchtlings: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32741 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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