Methoden zur Nutzung embryonaler Stammzellen können patentiert werden, wenn dafür keine menschlichen Embryonen getötet werden müssen. Das entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil.
Damit errang der Stammzellforscher Oliver Brüstle von der Universität Bonn im Revisionsverfahren einen Teilerfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen eine Klage der Umweltorganisation Greenpeace (Urt. v. 27.11.2012, Az. X ZR 58/07).
Letztere hatte gefordert, das Patent auf Zellen aus embryonalen Stammzellen komplett für nichtig zu erklären. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober 2011 entschieden, dass Patente nicht zulässig sind, wenn für die jeweilige Methode zuvor menschliche Embryonen verwendet oder zerstört werden müssen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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BGH zu embryonalen Stammzellen: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7652 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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