Der wegen Beihilfe zum Mord an Dr. Walter Lübcke angeklagte Markus H. bleibt frei. Eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aufhebung des Haftbefehls war erfolglos.
Der wegen Beihilfe zum Mord an Dr. Walter Lübcke angeklagte Markus H. muss nicht wieder in U-Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte die Beschwerde gegen die Aufhebung des entsprechenden Haftbefehls ab (Beschl. v. 29.10.2020, Az. StB 38/20).
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat zuvor den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass kein dringender Tatverdacht vorliegt. Gegen den Beschluss des OLG hatte der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt.
Der BGH hat die Beschwerde mit folgender Begründung verworfen: Das OLG Frankfurt habe "in ausreichendem Maße dargetan, warum der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord" nach dem bisherigen Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr besteht.
Neben dem Prozess um den mutmaßlichen Mord an Lübcke muss Markus H. sich in einem weiteren Verfahren verantworten. Auch hier sitzt er neben dem mutmaßlichen Haupttäter im Lübcke-Prozess, Stephan E., auf der Anklagebank, der hier des versuchten Mordes an einem Flüchtling verdächtigt wird.
pdi/LTO-Redaktion
BGH zu aufgehobenem Haftbefehl: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43464 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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