Der BGH hat den Schutz vor Altersdiskriminierung gestärkt. Das Verbot der Benachteiligung sei auch auf den medizinischen Geschäftsführer eines als GmbH eingetragenen Krankenhauses anwendbar, wenn dessen befristeter Vertrag nicht verlängert wird, entschieden die Richter am Montag in Karlsruhe.
Damit bestätigten sie eine Entscheidung zugunsten eines ehemaligen Kölner Klinikchefs in wesentlichen Teilen (Urt. v. 23.04.2012, Az. II ZR 163/10). Der frühere medizinische Geschäftsführer der städtischen Kliniken in Köln hatte geklagt, weil sein 2009 auslaufender Vertrag nicht verlängert worden war. Anstelle des damals 62-Jährigen hatte der Betreiber einen 41 Jahre alten Bewerber eingestellt.
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dpa/age/LTO-Redaktion
BGH zur Altersdiskriminierung: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6056 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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