BGH: Juristisches Nachspiel der Zinswette mit der Deutschen Bank

08.02.2011

Viele Mittelständler und Kommunen haben mit der Deutschen Bank gewettet - und verloren. Seit heute verhandelt der BGH. Tendenz: Möglicherweise hat die Bank schlecht beraten.

Im Verfahren um riskante Zinswetten bahnt sich eine Niederlage für die Deutsche Bank vor dem Bundesgerichtshof (BGH) an. Der Vorsitzende Richter des XI. Senats, Ulrich Wiechers, äußerte heute Zweifel in der mündlichen Verhandlung. Die Bank habe unter Umständen nicht ausreichend auf die Risiken des Finanzgeschäfts hingewiesen; theoretisch sei das Verlustrisiko des Kunden unbegrenzt.

Im Jahr 2005 verkaufte die Deutsche Bank einen so genannten Spread Ladder Swap-Vertrag an den hessischen Hygienebedarfs-Hersteller Ille, der nun vor dem BGH klagt. Ille ist jedoch kein Einzelfall. Etliche Städte, kommunale Unternehmen und Mittelständler haben mit den Zinswetten viel Geld verloren. Aus Anwaltskreisen heißt es, mehr als 200 Betroffene hätten einen Millionenschaden erlitten. Entsprechend würde einem Urteil des BGH gegen die Deutsche Bank Signalwirkung zukommen.

Bisher wurden elf Verfahren zum Thema Swaps vor Oberlandesgerichten
(OLG) entschieden, acht von ihnen endeten zugunsten der Deutschen
Bank. Nur in zwei Fällen urteilte das OLG Stuttgart vollständig gegen die Bank. Beim BGH sind noch sieben weitere Verfahren anhängig. Im Fall Ille hatten beide Vorinstanzen die Klage auf Schadenersatz abgewiesen.

Der BGH hat die Verkündung des Urteils auf den 22. März verschoben.

ssc/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2503 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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