Sind Jagdhochsitze Hütten, ja oder nein? Mit dieser Frage musste sich der BGH gründlich auseinandersetzen. Der Generalbundesanwalt konnte ihn letztlich von einem "Ja" überzeugen.
Jagdhochsitze sind Hütten im Sinne von § 306 I Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB, Brandstiftung). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 08.09.2021, Az. 6StR174/21).
Gegenstand der Frage waren 1,44 Quadrameter große, mannhohe Jagdkanzeln. Ein Mann hatte in sechs Fällen solche Hochsitze in Brand gesetzt, sodass sie teilweise vollständig ausgebrannt waren. Die Vorinstanz (LG Lüneburg) hatte ihn dafür nach § 306 I Nr. 1 StGB für das Inbrandsetzen von Hütten verurteilt.
In der Revision gegen das Urteil beanstandete der Mann sodann die Bewertung der Hochsitze als Hütten. Doch der Generalbundesanwalt konnte mit seinen Ausführungen den BGH vom Gegenteil überzeugen: "Der Begriff der Hütte im Sinne von § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB umfasst Bauwerke, bei denen an die Größe, Festigkeit und Dauerhaftigkeit geringere Anforderungen gestellt werden."
Erforderlich sei, dass die Hütte nicht mobil und mit dem Boden verbunden ist. Außerdem müsse sie genügend gegen äußere Einwirkungen schützen können. Die Jagdhochsitze seien kleine unbewegliche Gebäude mit Begrenzungen durch Wände und Dach. Die Spannseile für die Windstabilität ändern auch nichts an ihrer "Selbständigkeit". Der Generalbundesanwalt und der BGH sind sich also beide einig: Jagdhochsitze sind Hütten, wer sie anzündet, kann Brandstiftung begehen.
cp/LTO-Redaktion
BGH bejaht Brandstiftung: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46149 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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