Zum fünften Mal muss sich der BGH mit dem Zwei-Sekunden-Sample aus dem Song "Metall auf Metall" beschäftigen: Wenig überraschend legten die Mitglieder der Band Revision gegen das kürzlich ergangene Urteil des OLG Hamburg ein.
Der Rechtsstreit um "Metall auf Metall" geht tatsächlich weiter und landet nun zum fünften Mal beim Bundesgerichtshof (BGH, Az. I ZR 74/22). Die klagenden Mitglieder der Band Kraftwerk legten Revision gegen ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg ein (Urt. v. 28.04.2022, Az. 5 U 48/05), wie sowohl das OLG als auch der BGH gegenüber LTO bestätigen. Es war das insgesamt zehnte Urteil in dem Rechtsstreit, der bereits seit rund 20 Jahren läuft.
Das Verfahren dreht sich um eine zweisekündige Tonsequenz aus dem Song "Metall auf Metall" der Elektroband Kraftwerk. Musiker rund um den Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham haben diese Sequenz dem Tonträger von "Metall auf Metall" per Sound Sampling entnommen und in einen eigenen Song eingefügt. Sie haben sich dazu aber nie die Zustimmung Kraftwerks eingeholt.
Die Bandmitglieder sahen darin eine Verletzung ihrer Tonträgerherstellerrechte und klagten auf Unterlassung und Schadensersatz. Das Verfahren gelangte dann seit Klageerhebung im Jahr 1999 in alle Instanzen – teils mehrfach - , inklusive Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Europäischem Gerichtshof (EuGH). Zuletzt entschied Ende April 2022 das OLG Hamburg, ließ aber in einem Punkt erneut Revision zu, die Kraftwerk nun auch einlegte.
Vor dem BGH wird es nun um die Frage gehen, ob das Sample ein "Pastiche" nach § 51a Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist. Weil diese Norm auf die EU-InfoSoc-Richlinie zurückzuführen ist, ist es wahrscheinlich, dass der Fall per Vorabentscheidungsersuchen wieder beim EuGH landet.
pdi/LTO-Redaktion
Kraftwerk legen Revision zum BGH ein: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48438 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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