BGH legt Luxemburg Streit um Preisangaben vor: EuGH muss über Aus­zeich­nung von Fla­schenp­fand ent­scheiden

29.07.2021

Müssen Lebensmittelhändler den Preis für Flaschen oder Gläser inklusive Pfand abgeben? Eine vermeintlich einfache Frage, die nun der EuGH entscheiden muss. 

Ob Lebensmittelmärkte in Werbeprospekten den Preis für Flaschen oder Gläser inklusive Pfand angeben müssen, wird eine Frage für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) will vom Luxemburger Gericht wissen, ob nach EU-Recht ein ausgewiesener Verkaufspreis, etwa für Getränkeflaschen oder Joghurt in Gläsern, das Pfand enthalten muss. Sollte der EuGH die Frage bejahen, sei zu klären, ob Mitgliedstaaten der EU davon abweichende Regelungen beibehalten dürfen, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats am BGH, Prof. Dr. Thomas Koch, in Karlsruhe am Donnerstag. Hintergrund sind unterschiedliche Regeln nach deutschem und EU-Recht (Beschl. v. 29.07.2021, Az. I ZR 135/20).

Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte die Frage grundsätzlich klären lassen wollen und deshalb eine Warenhauskette mit Sitz in Kiel verklagt. Diese hatte in einem Werbeprospekt bei Getränken und Joghurt im Glas die reinen Preise abgedruckt, mit dem Zusatz "zzgl. ... ? Pfand". Der Verband hält das für unzulässig. Der Preis müsse insgesamt angegeben werden. Wie die Kieler handhaben es allerdings die meisten Händler.

Nach der deutschen Preisangabenverordnung wäre das auch korrekt. Dort steht, dass "eine rückerstattbare Sicherheit" extra anzugeben sei, nicht im Gesamtbetrag. Diese Vorschrift ist wohl inzwischen durch europäisches Recht überholt, die deutsche Verordnung wurde aber nicht angepasst. Es sei ein vermeintlich leichter Fall, der doch kompliziert zu lösen sei, sagte der Vorsitzende Richter bereits bei der Verhandlung im Juni.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH legt Luxemburg Streit um Preisangaben vor: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45591 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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