Für das Urheberrecht ist es ein Super-Thursday: "Metall-auf-Metall" geht zurück ans OLG, kein "Zensurheberrecht" in Sachen Afghanistan-Papiere und Niederlage für Volker Beck im Rechtsstreit um die Reichweite der Pressefreiheit.
Der seit bereits rund 20 Jahren die deutschen Gerichte beschäftigende Rechtsstreit zwischen dem Frankfurter Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham und den Düsseldorfer Elektro-Pionieren von "Kraftwerk" geht in die nächste Runde. Am Donnerstag entschied sich der Bundesgerichtshof (BGH) dazu, das Verfahren wieder an das OLG Hamburg zurückzuverweisen (Urt. v. 20.04.2020, Az. I ZR 115/16). Es geht um die Frage: Dürfen Hip-Hop-Musiker die Tonfetzen aus Musikstücken anderer Künstler ohne Erlaubnis sampeln und nutzen? Der BGH setzte sich ausführlich mit der Rechtsprechung des EuGH und der seit 2002 harmonisierten Rechtslage auseinander.
In dem Verfahren zu den sogenannten Afghanistan-Papieren entschied der BGH, dass die Bundesregierung Medien nicht unter Berufung auf das Urheberrecht die Veröffentlichung militärischer Lageberichte untersagen kann (Urt. v. 30.04.2020, Az. I ZR 139/15).
Und auch das Verfahren um die Veröffentlichung eines Originalbuchmanuskripts des langjährigen Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Die Grünen) entschied der BGH zugunsten der Pressefreiheit. Die Veröffentlichung war durch § 50 Urheberrechtsgesetz "Berichterstattung über Tagesereignisse" gedeckt (Urt. v. 30.04.2020, Az. I ZR 228/15). Das Magazin der Spiegel hatte das Dokument zwecks Berichterstattung ins Netz gestellt.
Zu den Entscheidungen liegen derzeit nur die Pressemitteilungen des BGH vor. Mehr zu den Hintergründen und dazu, was die Entscheidungen für die Praxis im Urheber- und Leistungsschutzrecht bedeuten, später hier auf LTO.
Sampling, Afghanistan-Papiere, Beck: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41467 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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