Altersdiskriminierungsprozess vor dem BGH: Klägeranwalt fordert hohe Entschädigung

23.04.2012

Im Streit um die mögliche Altersdiskriminierung eines Klinik-Geschäftsführers vor dem BGH hat der Anwalt des Klägers die Karlsruher Richter dazu aufgerufen, eine ausreichend hohe Entschädigung zu veranschlagen. Zwei Monatsgehälter seien als "echter Hemmeffekt" nicht ausreichend.

 

Dem Schutz vor Diskriminierung müsse Wirksamkeit verliehen werden, so Klägeranwalt Thomas von Plehwe am Montag in Karlsruhe.

Sein Mandant, der ehemalige medizinische Geschäftsführer der städtischen Kliniken in Köln hatte geklagt, weil sein 2009 auslaufender Vertrag nicht verlängert wurde - anstelle des 62-Jährigen stellte der Klinikbetreiber einen 41 Jahre alten Bewerber ein. Das Oberlandesgericht Köln hatte dem Ex-Klinikchef wegen Altersdiskriminierung 36.600 Euro Entschädigung zugesprochen - das entspricht zwei Monatsgehältern.

Es ist das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof (BGH) über die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Falle eines Geschäftsführer entscheidet. Zur Altersdiskriminierung von Arbeitnehmern gibt es bereits Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Altersdiskriminierungsprozess vor dem BGH: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6051 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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