In einem wohl beispiellosen Richterstreit hat das Dienstgericht BGH-Präsident Klaus Tolksdorf den Rücken gestärkt. Es verneinte einen rechtswidrigen Eingriff in die Unabhängigkeit zweier Bundesrichter.
Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte sich unter anderem dienstliche Stellungnahmen von wegen Befangenheit abgelehnten Richtern eines Strafsenats aus laufenden Verfahren vorlegen lassen. Die Bundesrichter sahen darin einen Versuch, Einfluss auf ihre Entscheidungen zu nehmen und hatten wegen Verletzung ihrer richterlichen Unabhängigkeit geklagt.
Das Dienstgericht des Bundes - auch Richterdienstgericht genannt - lehnte die Anträge der Richter am Donnerstag mit einer eher formalen Begründung ab. Weder die Einsichtnahme in die dienstlichen Erklärungen noch eine Befragung einzelner Richter vor dem Präsidium seien als "Maßnahmen der Dienstaufsicht" zu werten. Nur solche Maßnahmen könnten jedoch vom Dienstgericht geprüft werden (Urt. v. 14.02.2013, Az. RiZ 3/12 und 4/12).
Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Streit um den Vorsitzendenposten in einem Strafsenat. Einige Richter - darunter die Antragsteller - hatten rechtliche Bedenken gegen eine vom BGH-Präsidium beschlossene Übergangslösung geltend gemacht und zwischenzeitlich ein Verfahren ausgesetzt.
dpa/cko/LTO-Redaktion
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Dienstgericht des Bundes: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8155 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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