Revision des "Reemtsma-Entführers" Thomas Drach: BGH bestätigt Urteil

02.07.2012

Die gegen das Urteil des LG Hamburg gerichtete Revision des Angeklagten hat der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig. Dies geht aus einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss hervor.

Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) Hamburg versuchte der wegen der Entführung des Unternehmers Jan Philipp Reemtsma zu langjähriger Haftstrafe verurteilte Thomas Drach im Februar 2009 aus der Haft heraus, einen ehemaligen Mitgefangenen zu einer räuberischen Erpressung seines jüngeren Bruders anzustiften.

Der jüngere Bruder sollte gewaltsam gezwungen werden, vor allem das bis heute nur zu einem sehr geringen Teil wieder erlangte Lösegeld aus der "Reemtsma-Entführung" herauszugeben beziehungsweise Geld oder geldwerte Gegenstände, die mit dem Lösegeld erworben worden sind.

Das LG hat den Angeklagten deswegen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Durch den Beschluss (Beschl. v. 19.06.2012, Az. 5 StR 257/12 ) der Karlsruher Richter ist das Urteil rechtskräftig.

bgh/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Revision des "Reemtsma-Entführers" Thomas Drach: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6511 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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