BGH zu Kondomen "Made in Germany" : Befeuchtung in Thüringen reicht nicht aus

11.03.2015

Nur ein in Deutschland hergestelltes Kondom darf mit dem Siegel "Made in Germany" beworben werden. Das hat der BGH in einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss entschieden. Es reiche nicht aus, wenn im Ausland hergestellte Kondom-Rohlinge in Deutschland lediglich befeuchtet und einer  Qualitätskontrolle unterzogen werden.

Dem Verfahren liegt die Klage eines Kondomherstellers gegen einen Konkurrenten zugrunde: Das verklagte Unternehmen aus Thüringen hatte Latexrohlinge aus Fernost importiert und diese dann in Deutschland befeuchtet, verpackt und versiegelt sowie auf Dichtigkeit und Reißfestigkeit untersucht. Im Internet wurden die Produkte mit "Made in Germany" beworben.

Der klagende Mitbewerber sah darin eine Irreführung der Verbraucher und bekam in den Vorinstanzen Recht. Der Kunde erwarte, dass die wesentlichen Produktionsschritte bei "Made in Germany" nicht im Ausland, sondern in Deutschland stattfänden, urteilte das Oberlandesgericht Hamm 2013. Und diese seien aus Sicht der Verbraucher nun mal die Herstellung des Kondoms. Das sah der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) genau so (Beschl. v. 27.11.2014, Az. I ZR 16/14).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zu Kondomen "Made in Germany" : . In: Legal Tribune Online, 11.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14904 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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