BGH zu Ad hoc-Mitteilungen: OLG muss über Rücktritt des Ex-Daimler-Chefs entscheiden

05.06.2013

Im seit Jahren andauernden Rechtsstreit über das Ausscheiden des früheren Daimler-Chefs Jürgen Schrempp haben die Karlsruher Richter das Verfahren an das OLG Stuttgart zurückverwiesen. Das teilte der BGH am Dienstag mit.

Stein des Anstoßes war der Rücktritt von Schrempp, über den sich Aktionäre 2005 zu spät informiert fühlten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in diesem Zusammenhang bereits vor rund einem Jahr entschieden, dass börsennotierte Konzerne wichtige Entscheidungen früher öffentlich machen müssen - nämlich schon dann, wenn die Weichen dafür gestellt werden.

Geklagt hatte ein Aktionär, der sich vom Autokonzern Daimler zu spät über Schrempps Rücktritt in Kenntnis gesetzt fühlte. Die EuGH-Richter gaben dem Aktionär im Grundsatz recht. Den konkreten Fall sollte aber der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, bei dem die Klage anhängig war.

Dabei geht es auch um die Frage nach etwaigem Schadenersatz. Der BGH hat die Sache nun nach eigenen Angaben zur Aufklärung weiterer Punkte an das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zurückverwiesen (Beschl. v. 23.04.2013, Az. II ZB 7/09).

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zu Ad hoc-Mitteilungen: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8851 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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