Knapp sieben Monate nach dem Schuldspruch gegen Fußball-Profi Breno wegen schwerer Brandstiftung ist das Urteil rechtskräftig. Der BGH hat die Revision als unbegründet verworfen. Damit muss Breno weiter in Haft bleiben.
Die Nachprüfung des Urteils habe "keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten" ergeben. Dies teilte die Justizpressestelle am Oberlandesgericht München am Dienstag mit. Damit ist das Urteil gegen den 23-Jährigen, gegen den wegen schwerer Brandstiftung in der von ihm angemieteten Villa im vergangenen Juli drei Jahre und neun Monate Haft verhängt worden waren, rechtskräftig.
Im September 2011 war die von Breno angemietete Villa im Münchner Nobel-Vorort Grünwald in Flammen aufgegangen. Dabei entstand ein Schaden in Millionenhöhe. Rasch geriet der Innenverteidiger, der im Alter von nur 18 Jahren für eine Ablösesumme von zwölf Millionen Euro nach München gekommen war, in Deutschland aber nie richtig Fuß fassen konnte, ins Visier der Ermittler. Im vergangenen Juli wurde Breno vom Landgericht München I schuldig gesprochen und saß seitdem in Untersuchungshaft.
Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2013 muss sich Breno nun voraussichtlich auf eine lange Zeit in Haft einstellen. Damit könnten sich auch die Bemühungen seines früheren Vereins FC Sao Paulo zerschlagen haben, der seinem früheren Spieler kurz vor Weihnachten einen Vertrag angeboten hatte.
dpa/plö/LTO-Redaktion
BGH verwirft Revision des Fußballers Breno: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8059 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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