Der BGH hat die Verurteilung des Mörders einer Mitarbeiterin des Jobcenters im rheinischen Neuss zu lebenslanger Haft bestätigt. Die Revision des 53-jährigen Mannes gegen das Urteil sei verworfen worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Der Täter hatte vor einem Jahr, am 26. September 2012, in dem Jobcenter eine Mitarbeiterin durch mehrere Messerstiche getötet. Das Landgericht (LG) Düsseldorf verurteilte ihn am 5. April 2013 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigten nun die Verurteilung (Beschl. v. 17.09.2013, Az. 3 StR 227/13).
Der verurteilte Arbeitslose hatte zur Begründung für seine Tat angegeben, er habe geglaubt, das Jobcenter habe seine persönlichen Daten verkaufen wollen. Der Mord verunsicherte viele Beschäftigte in Jobcentern, die für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen zuständig sind. Die dortigen Sicherheitsvorkehrungen kamen auf den Prüfstand und wurden bei Bedarf verbessert.
dpa/age/LTO-Redaktion
BGH bestätigt Urteil im Jobcenter-Mord: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9685 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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