Der selbst ernannte "König von Deutschland" darf die Untersuchungshaft verlassen – vorerst. Seine Verurteilung wegen Untreue und sein Haftbefehl wurden bis zur erneuten Entscheidung des LG Halle aufgehoben.
Gut ein Jahr nach seiner Verurteilung kommt der selbst ernannte "König von Deutschland" auf freien Fuß – zumindest vorerst: Die 13. Strafkammer des Landgerichts (LG) Halle hob am Montag den Haftbefehl gegen Peter Fizek aus Wittenberg auf, wie ein Sprecher mitteilte.
Damit reagierte das LG auf einen ebenfalls am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), mit dem die Karlsruher Richter die Verurteilung Fizeks wegen Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften aufhoben und nach Halle zurückverwiesen (Beschl. v. 26.03.2018, Az. 4 StR 408/17). In Halle hielt man daraufhin eine weitere Fortdauer der Untersuchungshaft für unverhältnismäßig.
Der gelernte Koch und Karatelehrer saß seit Sommer 2016 in Untersuchungshaft. Nach den Feststellungen der Wirtschaftskammer des LG stand er einer sektenähnlich strukturierten Gemeinschaft vor, deren Mitglieder in einem eigenen autarken Staat, dem "Königreich Deutschland", mit ihm als "Staatsoberhaupt" leben wollten.
BGH: Vermögensbetreuungspflicht nicht hinreichend begründet
Zur Finanzierung seiner Idee warb er über eine "Kooperationskasse" rund 500 Unterstützer an, die ihm ein Darlehen in einem Gesamtumfang von 2,4 Millionen Euro gewährten. Die Darlehensgeber erhielten im Gegenzug "Sparbücher", in denen Ein- und Auszahlungen verbucht wurden. Eine Verzinsung der Guthaben war nicht vereinbart. Gegenstand des Verfahrens waren Einzahlungen von 38 Darlehensnehmern von insgesamt 1,47 Millionen Euro. Fitzek hatte die Vorwürfe bestritten und gab an, stets dem Gemeinwohl gedient zu haben.
Das Berufungsurteil hoben die Karlsruher Richter nun auf und verwiesen die Sache zurück an das LG. Die Verurteilung wegen Untreue sah der BGH als nicht hinreichend begründet an. Es sei schon nicht ersichtlich, dass Fitzek gegenüber den Darlehensnehmern eine herausgehobene Vermögensbetreuungspflicht hätte.
U-Haft wegen des weiteren Verfahrens unverhältnismäßig
Auch einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften sah der Strafsenat nicht. Das LG habe sich weder mit der Vertragsgestaltung noch mit dem Gang der Vertragsverhandlungen noch mit der besonderen Interessenlage der Darlehensgeber auseinandergesetzt, so der BGH.
Deswegen muss der Fall jetzt neu aufgerollt werden. Wann ein neuer Prozess gegen Fitzek beginnt, ist derzeit noch unklar, wie der Gerichtssprecher am LG Halle sagte. Angesichts der Dauer des bisherigen Verfahrens und der nun noch zu erwartenden weiteren Hauptverhandlungsdauer sei die Fortdauer der Untersuchungshaft aber unverhältnismäßig, so die Begründung.
Entgegen seinen eigenen Beteuerungen wird Fitzek vom Verfassungsschutz der Reichsbürgerbewegung zugerechnet. Diese Personengruppe leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und wähnt sich in einem besetzten Gebiet. Oft terrorisieren sie Behörden mit kryptischen Schriftsätzen und weigern sich, Steuern zu zahlen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
BGH hebt Untreue-Urteile gegen Reichsbürger auf: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27951 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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