Jahrelang dauerte der Prozess gegen den Hassprediger Abu Walaa und drei andere Islamisten. Gemeinsam sollen sie junge Menschen radikalisiert und als Kämpfer zum Teil in den Tod geschickt haben. Der BGH bestätigte die Strafen nun.
Die Verurteilung des einstigen Deutschlandchefs der Terrormiliz IS, Abu Walaa, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die vom Oberlandesgericht Celle (OLG) verhängte Haftstrafe von zehneinhalb Jahren (Beschl. v. 09.08.2022, Az. 3 StR 500/21). Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben. Die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe verwarfen auch die Revisionen zweier Mitangeklagter, wie sie am Montag mitteilten.
Der Mammutprozess gegen den irakischen Hassprediger und drei weitere Männer hatte dreieinhalb Jahre gedauert. Nach Überzeugung des OLG hatten sie junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und für den "Islamischen Staat" (IS) nach Syrien und in den Irak in den Kampf geschickt. Im Prozess ging es unter anderem um das Schicksal von Zwillingsbrüdern aus Castrop-Rauxel, die als Selbstmordattentäter insgesamt rund 150 irakische Soldaten mit in den Tod gerissen hatten.
Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim" gewesen. Bei der Urteilsverkündung im Februar 2021 hatte der Vorsitzende Richter über den damals 37-Jährigen gesagt, er sei vom IS als dessen Vertreter in Deutschland eingesetzt gewesen. Ein Deutsch-Serbe, der acht Jahre Haft erhielt, hatte seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum genutzt und dort auch zeitweise den späteren Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri beherbergt.
Der BGH bestätigte auch die Verurteilung eines Helfers aus dem Umfeld der Hildesheimer Moschee zu etwas mehr als vier Jahren Haft. In Celle war außerdem noch ein Türke zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden - in seinem Reisebüro in Duisburg hatten die Islamisten jungen Leuten in einem Hinterzimmer Hinrichtungsvideos gezeigt, um sie zur Ausreise zu bewegen. Zu diesem Mann teilte der BGH nichts mit. Es hieß aber, das Urteil sei insgesamt rechtskräftig. Die Männer waren im November 2016 festgenommen worden.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Bundesgerichtshof verwirt Revision: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49597 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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