Rechtsextremistische Vereinigung: BGH bestä­tigt Urteil gegen "Revo­lu­tion Chemnitz"

07.06.2021

Gegen "Linke, Parasiten, Merkel-Zombies, die Mediendiktatur und deren Sklaven" wollten sie vorgehen. Die rechtsextreme Gruppe "Revolution Chemnitz" wurde vergangenes Jahr vom OLG Dresden verurteilt, der BGH bestätigte das Urteil nun.

Im März 2020 wurden die Mitglieder der "Revolution Chemnitz" beim Oberlandesgericht Dresden (OLG) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, teilweise zudem wegen schweren Landfriedensbruches, Gründung einer solchen Vereinigung sowie Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt. Dagegen wurde Revision eingelegt, zwei der Angeklagten hielten diese aufrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil nun jedoch (Beschl. v. 20.5.2021, Az. 3 StR 418/20).

Nachdem es in Chemnitz im August 2018 nach einem Tötungsdelikt durch einen Mann mit Migrationshintergrund zu rechtsgerichteten Demonstrationen und gewalttätigen Ausschreitungen gekommen war, fühlte Christian K. den Moment gekommen, seine Revolutions- und Umsturzphantasien, die er schon lange hegte, in die Tat umzusetzen. Er gründete eine Chatgruppe. Ziel der Gruppe war die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es sollte am 3. Oktober 2018 eine "Systemwende" herbeigeführt werden, indem durch Anschläge bürgerkriegsähnliche Zustände verursacht werden. Mitglieder der Gruppe waren "Führungskräfte" der rechtsextremen Szene.

Die von Christian K. in die Chatgruppe eingeladenen "Führungskräfte", unter denen auch die beiden Angeklagten waren, die an der Revision festgehalten hatten, zeigten sich mit dem Vorhaben einverstanden und diskutierten im weiteren Verlauf des Chats die Beschaffung von Waffen und die Auswahl der Teilnehmer für die Aktion. Es wurde auch ein "Probelauf" in Chemnitz durchgeführt, an dem die beiden Angeklagten jedoch nicht teilnahmen. Das OLG Dresden verurteilte sie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Die beiden Angeklagten legten Revision ein. Sie machten Rechtsfehler des Urteils bei der Beweiswürdigung, der rechtlichen Bewertung und der Strafzumessung geltend. Der 3. Strafsenat des BGH sah diese Vorwürfe nach Überprüfung des Urteils allerdings nicht bestätigt. Das Verfahren ist damit nun rechtskräftig abgeschlossen.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtsextremistische Vereinigung: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45134 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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