BFH: Erb­schaft­steuer auf dem Prüf­stand

16.11.2011

Der BFH nimmt die Erbschaftsteuer unter die Lupe und prüft die Verfassungsmäßigkeit einzelner Regelungen. Die Richter müssen insbesondere prüfen, ob die Begünstigung von Betriebs- gegenüber Privatvermögen in jeder Hinsicht verfassungsrechtlich zulässig ist. Das teilte das Gericht am Mittwoch in München mit.

Anlass für die Überprüfung ist die Klage eines Mannes, der von seinem verstorbenen Onkel Bankguthaben erbte und dafür Erbschaftsteuer zahlen sollte. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss nun untersuchen, ob die Erbschaftsteuer in der seit 2009 geltenden Fassung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt.

Konkret geht es darum, ob Vermögen nur deshalb erbschaftsteuerfrei sein kann, weil es nicht auf einem Privatkonto, sondern in einer Personen- oder Kapitalgesellschaft angelegt ist.

Zudem besteht die Frage, ob die zwischenzeitliche Schlechterstellung von Geschwistern, Neffen und Nichten verfassungsgemäß war. Im Jahr 2009 musste dieser Personenkreis noch den gleich hohen Steuersatz zahlen wie so genannte "fremde Dritte". Diese Regelung ist seit dem Jahr 2010 wieder geändert (Az. II R 9/11). Wann der BFH entscheidet, ist noch nicht abzusehen.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BFH: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4818 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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