Im Streit um die Beteiligung an den Bewertungsreserven von Versicherungsunternehmen hat ein Verbraucher beim AG Fritzlar gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG Klage eingereicht. Der Betrag, der ihm bei Ablauf seiner Lebensversicherung ausgezahlt wurde, sei zu niedrig gewesen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) unterstützt die Initiative des Mannes, der mit seiner Klage rund 650 Euro vom Versicherungskonzern nachfordert. Für die gesamte Versicherungsbranche geht es indes um Milliarden.
Der Kläger ist sich nach einer Pressemitteilung der VZHH vom Montag sicher, dass – anders als im Gesetzestext geregelt – die finanzielle Beteiligung an den Bewertungsreserven in seinem Fall nicht zusätzlich zu den Überschüssen gutgeschrieben wurde, sondern dass die Überschüsse um die gezahlten Bewertungsreserven gekürzt wurden.
"Mit dieser Klage wird das gesamte System der Bewertungsreserven auf den Prüfstand gestellt", so Edda Castelló von der VZHH. "Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig. Doch wegen der Intransparenz kann die Versicherungsbranche mit ihren Rechentricks immer wieder geltendes Recht umgehen."
Laut der VZHH haben seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 Versicherungsnehmer, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung ausgezahlt bekommen, nicht nur Anspruch auf eine Beteiligung an den Überschüssen, sondern auch an den Bewertungsreserven. Diese ergäben sich aus der Differenz zwischen den nach dem Niederstwertprinzip angesetzten Buchwerten und den höheren Marktwerten von Kapitalanlagen, die auch ohne eine Veräußerung den Kunden zu Gute kommen sollen. Bis heute sei die Berechnung der Bewertungsreserven jedoch für die Verbraucher nicht nachvollziehbar.
VZHH/tko/LTO-Redaktion
AG Fritzlar zu Bewertungsreserven: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5818 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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