In Nordrhein-Westfalen sollen künftig muslimische Vereine Friedhöfe errichten und betreiben können. Das sieht der Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz vor, den das Landeskabinett am Dienstag beschlossen hat. Die Kommunen sollen demnach gemeinnützigen Religionsgemeinschaften oder religiösen Vereinen ein solches Recht übertragen dürfen.
Religionsgemeinschaften könnten dann ihrem Brauchtum entsprechende Bestattungen "aus einer Hand" anbieten, teilte das Gesundheitsministerium mit. Bisher sind in NRW zwar islamische Bestattungen möglich, aber nicht der selbstständige Friedhofsbetrieb durch muslimische Vereine.
Außerdem komme die Landesregierung mit dem neuen Gesetz dem Wunsch vieler Friedhofsträger nach, Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit per Satzung verbannen zu dürfen. Nach einer Schätzung des Instituts für Ökonomie und Ökumene arbeiteten allein in der indischen Steinindustrie mindestens 150.000 Kinder, so das Ministerium. Die Gesetzesnovelle solle außerdem eine Grundlage schaffen, die seit vielen Jahren bundesweit umstrittene Qualität der äußeren Leichenschau wissenschaftlich zu überprüfen und neue Verfahren zu erproben.
Der Gesetzentwurf muss noch vom Landtag verabschiedet werden. Nach dem Willen der Landesregierung soll das Gesetz Anfang 2014 in Kraft treten.
dpa/tko/LTO-Redaktion
NRW-Kabinett beschließt neues Bestattungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8600 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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