Bundesrat beschließt Bestandsdatenauskunft: Netzpolitiker können sich mit Kritik nicht durchsetzen

03.05.2013

Der Zugriff von Behörden auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern wird neu geregelt. Die Bundesländer stimmten dem entsprechenden Gesetzentwurf am Freitag im Bundesrat zu.

Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste können bei ihren Ermittlungen künftig Informationen zu Handy- und Internetnutzern abfragen. Dazu gehören etwa Name und Adresse eines Handybesitzers. In bestimmten Fällen können die Behörden auch persönliche Kennzahlen (PINs) abfragen.

Die Neuregelung war nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nötig geworden. Danach ist die derzeitige Regelung der Bestandsdatenauskunft in § 113 des Telekommunikationsgesetzes nur noch übergangsweise bis zum 30. Juni 2013 anwendbar (Beschl. v. 24.01.2012, Az. 1 BvR 1299/05). Nach dieser Vorschrift sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Behörden Auskunft über gespeicherte Kundendaten zu geben. Bestandsdaten sind Name, Anschrift und Handy-PIN-Nummer, nicht aber die bei der eigentlichen Telekommunikation anfallenden Verbindungsdaten.

Das BVerfG kritisierte, dass das Gesetz die Zuordnung dynamischer Internetadressen nicht regelt und dass Zugangssicherungscodes wie PIN und PUK erhoben werden können, ohne dass dafür dieselben Voraussetzungen wie für die Nutzung dieser Codes gilt.

Datenschutzaktivisten und Juristen kritisieren die Neuregelung. Der Kieler Datenschutzaktivist und Abgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat hatten Netzpolitiker vergebens versucht, eine Mehrheit gegen die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu organisieren.

Mit Material von dpa.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesrat beschließt Bestandsdatenauskunft: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8665 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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