Wird im Verlauf mehrerer Jahre eine Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über die Internet-Plattform eBay verkauft, kann dies eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit darstellen. Dies geht aus einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil der obersten Finanzrichter hervor.
Geklagt hatte eine aus einem Ehepaar bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die über eBay Gegenstände unterschiedlicher Produktgruppen wie etwa Briefmarken, Puppen, Modelleisenbahnen, Kunstgewerbe, Schreibgeräte, Porzellan, Software, Fotoartikel und Teppiche verkauft hatte.
Aus den Verkäufen erzielte die GbR im Jahr 2001 aus 16 Verkäufen ca. 2.200 DM, im Jahr 2002 aus 356 Verkäufen ca. 25.000 Euro, im Jahr 2003 aus 328 Verkäufen ca. 28.000 Euro, im Jahr 2004 aus 226 Verkäufen ca. 21.000 Euro und bis zur Einstellung der Tätigkeit im Sommer 2005 aus 287 Verkäufen ca. 35.000 Euro. Das Finanzamt behandelte die Verkäufe in den Jahren 2003 bis 2005 als nachhaltige und somit unternehmerische Tätigkeit. Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage ab.
Die grundsätzliche Frage, ob es sich bei derartigen Verkäufen über eBay um eine unternehmerische Tätigkeit handeln kann, bejahte der Bundesfinanzhof (BFH). Die Münchner Richter haben dabei ihre Rechtsprechung fortgeführt, wonach die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen ist. Dabei müsse eine Reihe verschiedener, nicht abschließend festgelegter Kriterien gewürdigt werden. In diesem Sinne sei die Einschätzung des FG, wonach die vorliegende Verkaufstätigkeit nachhaltig ist, möglich und daher revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (Urt. v. 26.04.2012, Az. V R 2/11).
Allerdings war es aus Sicht des BFH erforderlich, die Rechtssache an das FG zur erneuten Entscheidung zurück zu verweisen: Die Feststellungen der Finanzrichter reichten nicht aus, um beurteilen zu können, ob tatsächlich die GbR oder nur der Ehemann im Rechtsverkehr aufgetreten war. Außerdem komme kam bei einigen Veräußerungen die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in Betracht.
tko/LTO-Redaktion
BFH zur unternehmerischen Tätigkeit: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6215 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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