BayVGH: Bebau­ungs­plan "Richard-Wagner-Museum" in Bay­reuth bleibt voll­ziehbar

23.01.2012

Mit Beschluss von Anfang dieses Jahres hat der BayVGH in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass der Bebauungsplan Nr. 6/10 "Richard-Wagner-Museum" der Stadt Bayreuth nicht außer Vollzug gesetzt wird. Er kann damit Grundlage für bauaufsichtliche Genehmigungen sein.

Der Bebauungsplan setzt eine Gemeinbedarfsfläche "Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen: Hier Richard-Wagner-Museum" fest. Die denkmalgeschützten Gebäude und Nebenanlagen auf dem Gelände bleiben erhalten. Nachbarn haben gegen diesen Bebauungsplan einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gestellt und beantragt, der Stadt zu untersagen, Baugenehmigungen für das Projekt zu erteilen, solange nicht über ihren Normenkontrollantrag entschieden ist.

Diesen Antrag hat der BayVGH nun abgelehnt (Beschl. v. 12.01.2012, Az. 2 NE 11.2623). Ein Außervollzugssetzen des Bebauungsplans komme nur in Frage, wenn die dafür sprechenden Gründe schwerwiegend und unabweisbar seien. Allein daraus, dass der Siegerentwurf eines städtebaulichen Wettbewerbs in die Bauleitplanung eingeflossen sei, lasse sich kein beachtlicher Abwägungsfehler herleiten.

Es sei kein regelmäßiges Indiz für einen solchen Fehler, wenn ein Bebauungsplan aufgrund eines Projektentwurfs eines Vorhabensträgers oder aufgrund eines städtebaulichen Wettbewerbs erarbeitet werde. Die planerische Entscheidung stehe nur zur Disposition, wenn sie im Hinblick auf die Berücksichtigung von Planungsalternativen nach den Umständen des Einzelfalls erheblich fehlgewichtet und unvertretbar sei. Das sei nicht offensichtlich erkennbar.

Die Jury habe in der Preisgerichtssitzung des städtebaulichen Wettbewerbs eine umfassende Bewertung der eingereichten Entwürfe vorgenommen. Der Bauausschuss und der Stadtrat hätten sich hiermit befasst; wobei den Stadtratsmitgliedern die Alternativ-Entwürfe bekannt gewesen seien. Offensichtliche Abwägungsfehler der Stadt Bayreuth seien auch im Hinblick auf die im "Hofgarten" und im Vorbereich der "Villa Wahnfried" kartierten Biotope sowie aus Gründen des Denkmalschutzes nicht erkennbar.

age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BayVGH: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5376 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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