VG München zu Benefiz-Golfturnier: Schulleiter kommt Teilnahme teuer zu stehen

21.11.2012

Während seine Kollegen die Kinder unterrichteten, schwang der Schulleiter den Golfschläger bei Wohltätigkeitsturnieren. Obwohl der 63-Jährige beteuerte, keine Unterrichtsstunde versäumt zu haben, muss er 2.000 Euro Bußgeld zahlen. Soziales Engagement rechtfertige keine Dienstpflichtverletzung, so die Vorsitzende Richterin.

Eine Disziplinarverfügung gegen den Pädagogen ist am Mittwoch vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht (VG) München rechtskräftig geworden, nachdem der Schulleiter auf Rat der Richterin seine Klage gegen das Bußgeld zurückzog (Beschluss v. 21.11.2012, Az. M 19 DB 12.2633).

Der zuletzt als Rektor einer Grundschule eingesetzte Mann hatte von 2006 bis 2011 beim jährlichen Wohltätigkeitsturnier nahe seinem früheren Wirkungsort Tegernsee vormittags beziehungsweise um die Mittagszeit abgeschlagen. Er habe keine seiner 18 Wochenstunden Unterricht versäumt, betonte der Schulleiter. Die Verwaltungsstunden nehme er vorher wahr, und zwar übertreffe er die Anrechnungszeit "um das Doppelte".

Die Richterin wies ihn auf seine Vorbildfunktion hin. Als Schulleiter sei er nicht "irgendein Lehrer" aus dem Kollegium. Es wäre ihm ein Leichtes gewesen, das Schulamt um die Erlaubnis für das vorzeitige Verlassen der Schule zu bitten.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG München zu Benefiz-Golfturnier: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7606 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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