Mit der Monsanto-Übernahme hat sich Bayer viel rechtlichen Ärger eingebrockt. Der Konzern hoffte auf einen Befreiungsschlag. Der Supreme Court hat nun entschieden, sich nicht mit dem wegweisenden Fall "Hardeman" zu befassen.
Der Bayer-Konzern ist in einem wegweisenden Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat mit einem Berufungsantrag beim obersten US-Gericht gescheitert. Der US Supreme Court gab am Dienstag in Washington bekannt, sich mit dem für viele andere US-Verfahren richtunggebenden Fall nicht zu befassen. Für Bayer stirbt damit - zumindest zunächst - die Hoffnung auf einen Befreiungsschlag im Dauerkonflikt um juristische Altlasten, die der Agrarchemie- und Pharmakonzern sich mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto 2018 eingebrockt hatte.
Konkret ging es bei dem Antrag beim Supreme Court um die Überprüfung eines Urteils zugunsten des Klägers Edwin Hardeman, der glyphosathaltige Monsanto-Produkte für seine Krebserkrankung verantwortlich machte. Ihm waren 2019 nach einem Gerichtsprozess letztendlich gut 25 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen worden. Bayer weist vehement zurück, dass Glyphosat Krebs verursacht. Der Konzern argumentiert mit der Zustimmung von Aufsichtsbehörden und Studien, die belegen sollen, dass Unkrautvernichter wie Monsantos umstrittenes Roundup bei vorschriftsgemäßer Anwendung sicher seien.
Bayer hatte große Hoffnung darauf gesetzt, dass der Supreme Court die Entscheidung kippt. Das hätte Signalwirkung für zahlreiche weitere Glyphosat-Klagen in den USA gehabt, von denen für den Dax-Konzern milliardenschwere Rechtsrisiken abhängen. Doch überraschend kommt die Entscheidung des obersten US-Gerichts, den Fall Hardeman nicht anzunehmen, nicht. Die Regierung von Präsident Joe Biden hatte dem Supreme Court bereits davon abgeraten. Das war eine durchaus beachtliche Kehrtwende - unter Vorgänger Donald Trump hatte sich Washington zunächst noch hinter Bayer gestellt.
Bayer gibt sich weiter kämpferisch
"Wir können die Ablehnung des Falls Hardeman durch den Supreme Court nicht nachvollziehen", teilte Bayer nun mit. In seiner Stellungnahme deutet der Konzern jedoch an, sich in den USA weiter um ein klärendes Glyphosat-Urteil auf höchstrichterlicher Ebene bemühen zu wollen. Diese Entscheidung beende zwar den Fall Hardeman, es gebe aber weitere Fälle - auch zu Roundup - mit denen sich der Supreme Court befassen könne. "Wir fühlen uns durch den intensiven Zuspruch von Amtsträgern, Landwirtschaftsverbänden und anderen Interessensgruppen nach der rechtlichen Kehrtwende der US-Regierung bestärkt."
Das Leverkusener Unternehmen hatte bereits die Weichen für eine Schlappe beim Supreme Court gestellt. Für diesen Fall hatte Bayer im vergangenen Sommer zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar gebildet. Mit diesem Geld will der Konzern ein Programm aufsetzen, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forderungen potenzieller neuer Kläger in den USA umzugehen. Zuvor hatte Bayer bereits rund 11 Milliarden Dollar beiseite gelegt, um rechtliche Altlasten von Monsanto mit einem großen US-Vergleich beizulegen. Auch wenn die Entscheidung des Supreme Court erwartbar war, reagierten Bayers Aktien am Dienstag zunächst mit deutlichen Kursverlusten.
Die vielen Klagen, mit denen Bayer in den USA konfrontiert ist, stützen sich besonders auf eine Einschätzung der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation. Sie stufte Monsantos Unkrautvernichter 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für Menschen ein. Die US-Umweltbehörde EPA ist hingegen bislang mit Bayer auf einer Linie, sie hält Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung für sicher. Der Konzern hatte auch vor dem Supreme Court damit argumentiert, dass sein Unkrautvernichter Roundup von der EPA als unbedenklich eingestuft werde und US-Bundesrecht nicht mit einzelstaatlichen Gerichtsentscheidungen kollidieren dürfe.
Gesundheitsrisiken von Glyphosat müssen erneut geprüft werden
Doch zuletzt geriet auch das Umweltamt selbst mit seiner Glyphosat-Bewertung rechtlich unter Druck. Am Freitag wurde die EPA von einem Berufungsgericht angewiesen, die Gesundheitsrisiken erneut zu überprüfen. Die Richter störten sich in ihrem Urteil besonders daran, wie die EPA begründete, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Die zugrundeliegende Analyse sei "fehlerhaft" und stehe teilweise nicht im Einklang mit den Leitlinien der Behörde. Die EPA wollte sich zu der Kritik auf Nachfrage nicht äußern. Man werde die Glyphosat-Entscheidung aber überprüfen, sagte eine Sprecherin.
Bei den Prozessen mit den vielen einzelnen US-Klägern, die Roundup für ihre Krebserkrankungen verantwortlich machen, hat sich das Blatt hingegen zuletzt zugunsten von Bayer gewendet. Nachdem der Konzern die ersten drei Verfahren verloren hatte, gab es am Freitag bereits den vierten Erfolg in Folge. Eine Geschworenenjury in Jackson County, Oregon, sprach Bayer einstimmig von den Krebs-Vorwürfen frei. "Wir stehen weiterhin vollständig hinter der Sicherheit von Roundup", teilte das Unternehmen mit. Bayer kündigte an, sich in den künftigen Rechtskonflikten zu dem Thema "selbstbewusst" zu verteidigen.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Rechtsstreit um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48812 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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