LAG hat entschieden: Weg frei für Bahn­st­reik

09.01.2024

Der geplante Lokführer-Streik lässt sich vor den Gerichten nicht stoppen. Bahn und GDL haben jetzt die Entscheidung des Gerichts: Die Gewerkschaft hat keine wesentlichen Formfehler begangen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt.

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat am Dienstag in Frankfurt einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt (Az. 10 GLa 15/24 u.a.). Bahnreisende müssen sich bis einschließlich Freitag auf zahlreiche Zugausfälle und Verspätungen einrichten. Auch das Regio-Bahnunternehmen Transdev scheiterte in einem zweiten Eilverfahren mit ihrem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik.  

Die GDL hat mit ihren Streikmaßnahmen bei der DB bereits am Dienstag um 18.00 Uhr begonnen. Im Personenverkehr sollte der Ausstand um 02.00 Uhr am frühen Mittwochmorgen beginnen. Geplantes Ende des Arbeitskampfes ist Freitagabend um 18.00 Uhr. Aber auch in den Stunden davor und danach dürften die Auswirkungen zu spüren sein.

Im Eilverfahren keine Prüfung der Tariffähigkeit 

Bereits in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung der Bahn sowie der Transdev am Montagabend zurückgewiesen und den Streik erlaubt. Die DB drang nicht mit ihrem Argument durch, dass die GDL nach Gründung der Leiharbeitergenossenschaft "Fair Train" ihre Tariffähigkeit verloren habe. Diese Prüfung sei im Eilverfahren nicht möglich, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher zur Begründung.

Die Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Kundinnen und Kunden trifft. Das Unternehmen hat bereits einen Notfahrplan erarbeitet, der online seit Montagnachmittag abrufbar ist. Bei den bisherigen beiden Warnstreiks der GDL im vergangenen Jahr fielen im Fernverkehr rund 80 Prozent aller Züge aus. Im Regionalverkehr waren die Auswirkungen ebenfalls weitreichend, aber regional sehr unterschiedlich verteilt. Erfahrungsgemäß sind gerade in den ostdeutschen Bundesländern sowie im Südwesten viele Beschäftigte bei der GDL organisiert.

Seit Anfang November ringt die GDL mit der Bahn und anderen Eisenbahnunternehmen um höhere Tarife. Kern des aktuellen Tarifkonflikts ist aber die Forderung der Gewerkschaft nach einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden. Die Bahn hält diese Forderung für unerfüllbar. Sie ist lediglich bereit, mit der Gewerkschaft über die Ausweitung bereits bestehender Arbeitszeit-Wahlmodelle zu reden.  

Im aktuellen Tarifstreit hat die GDL bereits zwei Mal zu Warnstreiks aufgerufen, die im Personenverkehr aber maximal 24 Stunden dauerten.
Im Dezember hat die Gewerkschaft ihre Mitglieder per Urabstimmung über unbefristete Streiks abstimmen lassen. Rund 97 Prozent der Teilnehmer sprachen sich dafür aus. Seither sind längere Streiks möglich.

Weselsky am Abend in Frankfurt am Main: "Der letzte Zug ist weg"

Vor den Arbeitsgerichten in Frankfurt hatte GDL-Chef Claus Weselsky auf ganzer Linie gewonnen, doch ein Problem hatte er am Dienstagabend dann doch noch: "Der letzte Zug ist weg", sagte der Gewerkschafter nach der Urteilsverkündung. Er müsse nun andere Wege nach Berlin finden, um dort am Mittwoch den Lokführer-Streik anzuführen.

kus/dpa/LTO-Redaktion
 

Zitiervorschlag

LAG hat entschieden: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53593 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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