BAG: Weihnachtsgeld kraft betrieblicher Übung

von mbr/LTO-Redaktion

08.12.2010

Das BAG hat am Mittwoch per Urteil entschieden, dass Arbeitnehmer trotz eines vertraglichen "Freiwilligkeitsvorbehalts" Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, wenn ihr Arbeitgeber mehrere Jahre lang ein Weihnachtsgeld gezahlt hat und die Vorbehaltsklausel im Arbeitsvertrag nicht klar und verständlich formuliert wurde.

Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der in den Jahren 2002 bis 2007 von seinem Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes erhalten hatte, ohne dass bei der Auszahlung ein ausdrücklicher Vorbehalt der Freiwilligkeit erklärt worden war. Wegen der Wirtschaftskrise und unter Hinweis auf eine "Freiwilligkeitsklausel" im schriftlichen Arbeitsvertrag, verweigerte der Arbeitgeber eine Zahlung für das Jahr 2008.

Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) gab dem Kläger Recht. Die vereinbarte Klausel halte einer Prüfung nach § 307 BGB nicht stand. Zwar sei ein "Freiwilligkeitsvorbehalt" in einem Arbeitsvertrag möglich, allerdings dürfe dieser dann nicht mehrdeutig formuliert sein. Im entschiedenen Fall sei auch eine Deutung der Klausel dahingehend möglich gewesen, dass sich der Arbeitgeber "aus freien Stücken zur Erbringung der Leistung habe verpflichten wollen" (Urt. v. 08.12.2010, Az. 10 AZR 671/09 – Urteil noch nicht veröffentlicht).

Zitiervorschlag

BAG: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2116 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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