Mit einem Urteil vom Donnerstag hat das BAG hat die Kündigungsschutzrechte von Arbeitnehmern in Kleinbetrieben gestärkt. Demnach sind bei der für das Kündigungsschutzgesetz relevanten Betriebsgröße auch die regelmäßig im Betrieb eingesetzten Leiharbeiter zu berücksichtigen.
Die Berücksichtigung der Leiharbeiter bei der Ermittlung der Betriebsgröße gebiete eine an Sinn und Zweck der gesetzlichen Bestimmung orientierte Auslegung der einschlägigen Normen, begründeten die Richter des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) ihr Urteil. Demnach fallen auch Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten unter den gesetzlichen Kündigungsschutz, wenn die Belegschaftsgröße inkluseive der Leiharbeitnehmer über zehn liegt.
Der Gesetzgeber hatte Kleinbetriebe von der Regelung ausgenommen. Damit sollte unter anderem deren zumeist geringe Finanzausstattung und dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Verwaltungsaufwand durch einen Kündigungsschutzprozess die Inhaber von Kleinstbetrieben zu stark belastet. Dies rechtfertige jedoch keine Unterscheidung danach, ob die Personalstärke des Betriebes auf dem Einsatz eigener oder entliehener Arbeitnehmer beruhe, erklärte der Zweite Senat des BAG (Urt. v. 25.01.2013, Az. 2 AZR 140/12).
Geklagt hatte ein fest angestellter Hilfsarbeiter eines Obst- und Gemüsehändlers. Sein Fall muss nun das Landesarbeitsgericht Nürnberg erneut prüfen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
BAG zum Kündigungsschutz: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8043 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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