BAG: Bezugnahme auf Tarifverträge bei Branchenwechsel

von mbr/LTO-Redaktion

17.11.2010

In insgesamt sechs Parallelentscheidungen hat das BAG am Mittwoch entschieden, dass arbeitsvertragliche dynamische Verweisungen auf das Tarifrecht einer bestimmten Branche über ihren Wortlaut hinaus nur dann als Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich oder betrieblich geltenden Tarifvertrag ausgelegt werden kann, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt. Dies gilt auch für Bezugnahmeklauseln.

Damit hält der vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gegen die Einwände des Landesarbeitsgerichts an seiner bisherigen Rechtsprechung fest. In den den Urteilen zugrunde liegenden Fällen waren die Arbeitsverhältnisse mitsamt des Betriebes auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen. Mit dem Übergang wechselte gleichzeitig auch die Branche.

Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geht im Falle eines Betriebsüberganges eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln mit unverändert rechtsbegründender Bedeutung über. Davon zu trennen sei § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach die individualrechtliche Weitergeltung kollektivrechtlicher Normen angeordnet ist, einschließlich der darauf bezogenen Ablösungsregelung in dessen 1 Satz 3 BGB. Diese setzt die normative Geltung der Tarifnormen im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB voraus. Wenn die Tarifregelungen für das Arbeitsverhältnis vor Betriebsübergang kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung galten, sei für eine Berücksichtigung von § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB kein Raum, "weder direkt, noch analog oder im Wege der Auslegung".

In den entschiedenen Rechtsstreitigkeiten waren die Revisionen der Klägerinnen erfolgreich. Nachdem ihre Arbeitsverhältnisse auf die Beklagte übergegangen sind, gilt für sie neben dem kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrag, dem BMT-G II, auch der für allgemeinverbindlich erklärte Gebäudereiniger-Tarifvertrag. Das Verhältnis beider tariflicher Regelungen zueinander war nach dem Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG zu Gunsten des BMT-G II zu klären (Urt. v. 17.11.2010, Az. 4 AZR 391/09 - Urteil noch nicht veröffentlicht).

Zitiervorschlag

BAG: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1961 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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