Eine Hebamme war früher katholisch, entschied sich dann aber für den Austritt. Ein Krankenhaus der Caritas kündigte ihr – obwohl andere Mitarbeiter auch nicht katholisch sind. Das BAG will das Problem nun an den EuGH weiterreichen.
Darf einer Hebamme wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche von einem Krankenhaus der Caritas gekündigt werden oder nicht? Mit dieser Frage muss sich bald der Europäische Gerichtshof (EuGH) befassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, ein Vorabentscheidungsersuchen an ihn zu stellen (Beschl. v. 21.07.2022, Az. 2 AZR 130/21 (A)).
Geklagt hatte eine Hebamme, die bis Mitte 2014 bei dem beklagten Krankenhaus des Deutschen Caritasverbands angestellt war. In dem Zeitraum war die Hebamme auch Mitglied der katholischen Kirche, trat dort jedoch nach Ende ihrer Beschäftigung aus und ist seitdem konfessionslos. Nachdem sie einige Jahre lang selbstständig tätig war, bewarb sie sich 2019 wieder bei demselben Krankenhaus. Bei dem Einstellungsgespräch wurde ihre Zugehörigkeit zur katholischen Kirche nicht thematisiert, im Personalfragebogen gab die Frau jedoch an, aus der katholischen Kirche ausgetreten zu sein.
Ungleichbehandlung mit anderen Mitarbeitern?
Nachdem sie das zusammen mit dem unterzeichneten Arbeitsvertrag eingereicht hat, folgten Gespräche, in denen das Krankenhaus noch versuchte, die Hebamme wieder zum Eintritt in die katholische Kirche zu bewegen – allerdings erfolglos. Das Krankenhaus kündigte daraufhin den Arbeitsvertrag wieder – obwohl dort auch Mitarbeiter:innen beschäftigt sind, die ebenfalls nicht katholisch sind, aber anders als die Hebamme auch noch nie waren.
Die Hebamme erhob daraufhin Kündigungsschutzklage, der das Arbeitsgericht der ersten Instanz zunächst stattgab. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in der zweiten lehnte sie jedoch ab. Der Fall landete dann beim BAG.
Die dortigen Richer:innen entschieden sich nun dafür, das Verfahren erst einmal auszusetzen und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens anzurufen. Das BAG möchte vom EuGH dabei wissen, ob eine Ungleichbehandlung der Hebamme mit anderen Arbeitnehmer:innen vorliegt, die ebenfalls nicht katholisch sind, aber auch niemals waren. Der Fall geht nochmal an das BAG zurück, sobald der EuGH entschieden hat. Das kann mehrere Monate dauern.
pdi/LTO-Redaktion
BAG ersucht den EuGH: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49119 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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