Seit Jahren gibt es einen Rechtsstreit um den deutschen Internetunternehmer Kim Dotcom, der eigentlich Kim Schmitz heißt. Nun unterzeichnete Neuseeland einen Beschluss zur Auslieferung an die USA. Aber die Saga geht weiter.
Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom möchte sich juristisch gegen eine drohende Auslieferung von seinem Wohnort Neuseeland an die USA wehren. Der neuseeländische Justizminister Paul Goldsmith hatte am Donnerstagnachmittag (Ortszeit) bestätigt, dass er einen entsprechenden Auslieferungsbeschluss unterzeichnet habe.
"Ich habe alle Informationen sorgfältig geprüft und bin zu dem Schluss gekommen, dass Herr Dotcom an die USA ausgeliefert werden sollte, um sich dort einem Prozess zu stellen", zitierte die Zeitung New Zealand Herald den Minister. Er habe in der Angelegenheit "umfassende Beratung vom Justizministerium" eingeholt.
Illegale Inhalte auf Dotcoms Webseite
Der als Kim Dotcom bekannt gewordene Gründer des früheren Sharehosters "Megaupload" stammt aus Kiel und heißt mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz. Ein Sharehoster ist eine Internetplattform, bei der Nutzer Dateien ohne besondere Zugangshürden hoch- und herunterladen können. Solche Dienste wurden gerade in den 2000er-Jahren besonders populär, als mit der Bandbreite von Internetleitungen auch die Upload- und Download-Raten immer weiter wuchsen. Megaupload nahm seine Tätigkeit 2005 auf.
Seit 2010 lebt Dotcom in Neuseeland. Die USA wollen ihn wegen Verletzung von Urheberrechten und Geldwäsche in großem Stil vor Gericht stellen, denn über Megaupload haben die Nutzer auch viele illegale Inhalte verbreitet, vor allem verbotene Kopien von Filmen und Videospielen. Bei einer Verurteilung droht dem 50-Jährigen jahrzehntelange Haft. In sozialen Netzwerken gab er sich kämpferisch und erklärte: "Ich liebe Neuseeland. Ich werde nicht weggehen."
Ira Rothken, einer von Dotcoms Anwälten, schrieb auf X, es werde derzeit daran gearbeitet, den Fall vor den Obersten Gerichtshof Neuseelands zu bringen und juristisch überprüfen zu lassen. "Der Kampf um Gerechtigkeit geht weiter. Die Welt schaut zu", schrieb Rothken.
Um den 1974 geborenen Dotcom gibt es schon seit Jahren einen Rechtsstreit. Es gab bereits mehrere Verfahren bis hin zu Neuseelands Oberstem Gerichtshof in Wellington, mit denen er seine Auslieferung verhindern wollte.
Megaupload 2012 vom FBI abgeschaltet
Dotcom gehört zu den schillerndsten Figuren der Internetwelt. Schon Mitte der 1990er-Jahre trat er erstmals in der Hackerszene in Erscheinung. Mit Megaupload wurde er vielfacher Millionär. Das Unternehmen finanzierte sich durch Werbung und kostenpflichtige Premiumzugänge für Abonnenten. Zeitweise gehörte die Seite zu den beliebtesten Webseiten weltweit. Nach Ermittlungen der US-Bundespolizei FBI wurde sie 2012 abgeschaltet.
Der Unternehmer lebt derzeit unter geändertem Namen. Schon im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass er ausgeliefert werden darf – nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Dagegen gab es jedoch immer wieder Berufungsverfahren. Dass er wegen der Urheberrechtsverletzungen auf Megaupload ausgeliefert werden dürfe, hatte ein neuseeländisches Gericht 2021 entschieden.
Beobachtern zufolge könnte es einige Zeit dauern, bis die von Dotcoms Anwaltsteam geplante juristische Überprüfung abgeschlossen ist. Laut neuseeländischen Medien ist der Auslieferungsbeschluss "zwar bedeutsam", stellt aber lediglich einen weiteren Schritt in einem Prozess dar, der noch Jahre dauern dürfte.
dpa/ms/LTO-Redaktion
USA wollen Prozess gegen Internetlegende: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55222 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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