Das Haushaltsfinanzierungsgesetz sieht vor, dass Vielverdiener kein Elterngeld mehr bekommen. Die Grenze von 150.000 Euro wollte die FDP im Gesetzgebungsprozess noch erhöhen, scheiterte aber mit dem Vorschlag beim grünen Koalitionspartner.
Die angekündigte Streichung des Elterngelds für Vielverdiener sorgte in den vergangenen Monaten für viele Diskussionen. Die Mehrheit der Deutschen sieht darin eine faire Kürzung, weil Eltern mit verhältnismäßig hohem Einkommen keine staatliche Hilfe benötigten. Andere sehen hierin eine Bestrafung vor allem für arbeitende Frauen und insoweit einen Schlag gegen deren Unabhängigkeit und einen Rückschritt für die Gleichberechtigung.
Die Diskussion hat die Politik jedoch nicht entscheidend beeinflusst. Das Bundesfamilienministerium bleibt bei dem Plan, das Elterngeld für Vielverdiener zu streichen. "Unser Vorschlag ist klar, an dem halten wir auch fest", sagte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin. Man habe versucht "hier nicht mit dem Rasenmäher rüberzugehen", sondern einen sozialverträglichen Vorschlag zu machen.
Es geht um das von der Ampel-Regierung im August auf den Weg gebrachte Haushaltsfinanzierungsgesetz, das Ausgabenkürzungen in verschiedenen Bereichen vorsieht, unter anderem beim Elterngeld. Es soll künftig nur noch Eltern ausgezahlt werden, die alleine oder zusammen nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Über das Gesetz berät derzeit der Bundestag.
Grüne lehnen FDP-Vorschlag ab
Das von den Grünen geführte Familienministerium hatte von "strikten Sparvorgaben" von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gesprochen. Unter all den schlechten möglichen Kürzungsvarianten habe man dann die am wenigsten schlechte Variante gewählt.
Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte nun einen Alternativvorschlag vorgelegt. Er sieht unveränderte Einkommensgrenzen vor - aktuell liegen sie bei 250.000 Euro für Alleinerziehende bzw. 300.000 Euro bei Paaren. Außerdem sollen Paare demnach grundsätzlich nur noch 12 Monate lang Elterngeld bekommen anstatt wie bislang bis zu 14 Monate. Auch soll die Vorgabe entfallen, dass jedes Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen muss, um die volle Höhe auszuschöpfen. Der Vorschlag fand jedoch beim grünen Koalitionspartner kein Gefallen.
fz/dpa/LTO-Redaktion
150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen als Grenze: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52950 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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