Zwei Monate nach der durch Schwarz-Gelb durchgesetzten Laufzeitverlängerung haben die SPD-regierten Länder am Montag ihre Klageschrift beim BVerfG eingereicht. Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen wollen in den nächsten Tagen nachziehen.
Mit ihrer Klage wehren die Länder sich dagegen, dass die Regierung das
Laufzeitplus ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen hatte, in
dem Schwarz-Gelb keine Mehrheit hat. "Wir sind der Meinung, (...)
dass jede Laufzeitverlängerung der Zustimmung des Bundesrates bedurft
hätte", sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margret Conrad.
Ein weiterer Kritikpunkt der klagenden Länder - darunter Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz - sei das erhöhte atomare Risiko für die Bevölkerung, so Conrad.
In den nächsten Tagen wollen auch die Fraktionen von SPD und
Grünen im Bundestag ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe einreichen. Sie sehen in den verlängerten Atom-Laufzeiten einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz. Beide Novellen des Atomgesetzes seien sowohl formell als auch inhaltlich verfassungswidrig.
Die schwarz-gelbe Koalition will die Atomenergie als
Brückentechnologie erhalten, bis Strom aus Wind, Wasser, Sonne und
Biomasse die Kernenergie dauerhaft ersetzen könne.
Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, bis zu einer
Entscheidung der Karlsruher Richter werde es wohl zwei bis drei Jahre
dauern.
dpa/age/LTO-Redaktion
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Atomlaufzeitverlängerung: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2645 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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