Imame gegen Moscheengemeinde: (K)eine Frage des deut­schen Arbeits­rechts

24.03.2017

In Köln klagen zwei Imame gegen ihre Entlassung durch den Islam-Dachverband Ditib. Aber ist der überhaupt ihr Arbeitgeber, oder müssten sie in der Türkei klagen? Das Gericht betont, dass es für die Entscheidung nicht auf politische Fragen ankommt

Die Kündigungsschutzklage zweier Imame nach ihrer Entlassung aus Moscheegemeinden der Türkisch-Islamischen Union Ditib, dem größter Islam-Dachverband in Deutschland, hat wohl schlechte Aussicht auf Erfolg. Das ließ das Kölner Arbeitsgericht (ArbG) am Freitag zu Prozessbeginn durchblicken.

Die beiden Imame haben nach dem Putschversuch in der Türkei ihren Job in den Moscheegemeinden verloren. Laut Gericht wurden die Religionsgelehrten per Ministerialerlass der türkischen Republik im August 2016 ihrer Ämter enthoben.

Das Verfahren lässt sich schwerlich losgelöst von den politischen Umwälzungen in der Türkei betrachten. Dennoch betonte der Richter zu Verhandlungsbeginn: Im Gerichtssaal könne es nicht um türkische Gesetze, Erlasse oder die viel kritisierten engen Verflechtungen zwischen der Ditib und der türkischen Führung gehen. Dreh- und Angelpunkt sei allein die Frage, ob die Ditib als Arbeitgeber einzustufen ist.

Imame fürchten Haft bei Klage in Türkei

Und daran habe der Richter "durchgreifende Zweifel". Einen Arbeitsvertrag zwischen Ditib und den Imamen gebe es nicht. Es handele sich vielmehr um Beamte des türkischen Staats, geschickt aus Ankara von der Religionsbehörde Diyanet, bezahlt von türkischen Generalkonsulaten. Der Kölner Prozess gilt als erster dieser Art in Deutschland.

Ditib-Rechtsvertreter Mehmet Günet rechnet daher mit einer Klageabweisung. "Der Ditib-Moscheeverein ist der falsche Ansprechpartner. Die beiden Imame müssten in der Türkei den Klageweg gegen die Diyanet suchen", sagt Günet.

Aber hier liegt das Dilemma für die Geistlichen. "Meine Mandanten können nicht in die Türkei zurückkehren, sie haben Angst, dass sie dort inhaftiert werden", schildert ihr Anwalt Tuncay Karaman die Situation. "Sie haben von anderen Imamen erfahren, die einer Aufforderung der Diyanet zur Rückkehr gefolgt sind und noch am Flughafen festgenommen wurden." Die beiden Imame haben in Deutschland einen Asylantrag gestellt.

Die Ditib steht derzeit - unabhängig vom Prozessausgang - wegen ihrer großen Nähe zur türkischen Führung in keinem guten Licht. Der Bund und vor allem Nordrhein-Westfalen fordern eine strikte Abnabelung von Ankara und der Behörde Diyanet. Diese entsendet alle rund 900 Imame auf Zeit nach Deutschland. Und exakt an dieser Konstruktion könnte die Klage der beiden Imame nun scheitern.

Ditib als "Tochtergesellschaft" des türkischen Staats?

Einer der Geistlichen kam 2013, der andere 2014 nach Deutschland, wie ihr Anwalt Karaman schildert. Von einem Tag auf den anderen seien sie jetzt vor die Tür gesetzt worden. Seine Mandanten seien immer im Dienst der Ditib und auf deren Anweisung tätig gewesen. "Ihre Entlassungen haben durchaus einen politischen Hintergrund", glaubt er. "Der Ditib-Verband ist eine Tochtergesellschaft der türkischen Regierung." Ditib-Anwalt Günet sagt dazu, er kenne die Gründe für den "Rückruf" der Imame in die Heimat nicht.

Kritiker sehen die Ditib als verlängerten Arm des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Ditib, die Religionsbehörde Diyanet und die türkischen Generalkonsulate sind eng miteinander verflochten. Mindestens 13 Ditib-Imame haben laut NRW-Verfassungsschutz auf Anweisung der Diyanet Namen angeblicher Anhänger von Erdogan-Erzfeind Fethullah Gülen an Generalkonsulate geliefert. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts. Die NRW-Regierung hat die Zusammenarbeit mit der Ditib auf Eis gelegt.

In manchen Ditib-Moscheegemeinde wächst die Anspannung. "Liberal orientierte Imame werden klammheimlich abgezogen", sagt die Vorsitzende des Liberal-Islamischen Bunds, Lamya Kaddor, der dpa. Die Welt berichtete kürzlich über viele geschasste Imame, für die der Kölner Prozess ein Strohhalm der Hoffnugn sei, an den sie sich klammerten. Der Verhandlungsstart dürfte für sie keine frohe Botschaft sein.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Imame gegen Moscheengemeinde: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22474 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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