ArbG Hamburg zu Streit zwischen Kollegen: Hit­ler­gruß recht­fer­tigt frist­lose Kün­di­gung

20.10.2016

Wer seinen Kollegen den Hitlergruß zeigt und diese als Nazi beleidigt, kann fristlos gekündigt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man Deutscher ist oder ausländische Wurzeln hat, entschied das ArbG Hamburg.

Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt nach einer am Donnerstag bekannt gewordenen Entscheidung des Hamburger Arbeitsgerichts (ArbG) eine fristlose Kündigung (Az. 12 Ca 348/15). In dem Verfahren hatte ein entlassener Fahrer eines Patiententransportunternehmens gegen seine Entlassung geklagt.

Ihm wurde Ende 2015 wegen eines Streits mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens gekündigt. Nach dem Streit soll der Fahrer seinen ausgestreckten Arm zum Hitlergruß gehoben und seinen Kontrahenten mit den Worten "Du bist ein heil, du Nazi!" beleidigt haben. Das Unternehmen hatte dem Mann daraufhin mit sofortiger Wirkung gekündigt.

Der Hitlergruß durch Erheben des ausgestreckten Arms war aus Sicht des Gerichts ein wichtiger Kündigungsgrund. Diese Geste stelle ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden müsse, begründete die Kammer. Dies gelte umso mehr, wenn man noch die Aussage hinzuziehe.

Hierdurch werde der Adressat grob beleidigt. Den Einwand des Klägers, dass er wegen seiner türkischen Abstammung kein deutsch-nationalsozialistisches Gedankengut aufweisen könne und seine Handlung nur als beleidigend und nicht als rechtsradikal einzustufen sei, wies das Gericht zurück. Die Frage der Abstammung beinhalte keine Antwort auf die Frage der inneren Haltung.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

ArbG Hamburg zu Streit zwischen Kollegen: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20918 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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