Die Videokontrolle von Mitarbeitern der Rewe-Gruppe war umfassender als zunächst bekannt geworden ist. Nicht nur bei den konzerneigenen Penny-Märkten, sondern auch in Rewe-Filialen sollen zahlreiche Kameras angebracht worden sein. Das ergaben Recherchen des ZDF-Magazins "Frontal 21".
Laut "Frontal 21" sind Mitarbeiter der Supermarktkette Rewe von ihrem Arbeitgeber systematisch bespitzelt worden. Nachdem der Einzelhändler zunächst nur einen Einzelfall eingeräumt hatte, liege dem ZDF nun umfangreiches Video-Material von zahlreichen Überwachungskameras vor. Zudem will ein Detektiv von dem Lebensmittelgeschäft damit beauftragt worden sein, Kameras in insgesamt fünfzig Penny-Filialen anzubringen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine heimliche Überwachung von Arbeitnehmern nur ausnahmsweise mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vereinbar (Urt. v. 21.06.2012, Az. 2 AZR 153/11). Nur wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, dürfen Kameras installiert werden. Zudem dürfen keine anderen Aufklärungsmöglichkeiten bestehen und die Videoüberwachung darf nicht unverhältnismäßig sein. In anderen Fällen untersage § 32 BDSG derartige Kontrollen.
Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz gescheitert
Die Regierung hatte geplant, die heimliche Überwachung von Arbeitnehmern durch eine Änderung des BDSG ausnahmslos zu verbieten, die offene Überwachung aber zu erleichtern. Dagegen hatte es heftige Kritik gegeben, so dass zunächst der Innenausschuss die Abstimmung über den Gesetzentwurf verschoben hatte. Später hatte die Regierung das Vorhaben insgesamt aufgegeben.
Der Bundesdatenschutzbeauftrage hatte das Scheitern des Gesetzesvorhabens noch in der vergangenen Woche als schmerzlich bezeichnet und bei der Übergabe seines jährlichen Datenschutzberichts beklagt, dass bisher kein angemessener gesetzlicher Schutz dagegen existiere, vom Arbeitgeber ausspioniert zu werden.
Update (03.05.2013, 12:17 Uhr): Die Rewe Group hat die vom ZDF-Magazin Frontal 21 vorgebrachten Anschuldigungen inzwischen zurückgewiesen. Nach Angaben von Konzernsprecher Martin Brüning hat es im Zeitraum 2009/2010 Einzelfälle gegeben, in denen eine einzelne Mitarbeiterin der Revision bei Penny Süd eigenmächtig und ohne Anweisung von Vorgesetzten sowie ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrates eine verdeckte Überwachung von Mitarbeitern veranlasst habe. Dieses Vergehen sei von der Konzernrevision Ende 2010 aufgedeckt worden. Von der verantwortlichen Mitarbeiterin habe sich Penny sofort nach der Aufdeckung getrennt.
hog/LTO-Redaktion
Kameraüberwachung bei Penny und Rewe: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8656 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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