Der Präsident des DAV Wolfgang Ewer sprach sich bei dem in Aachen stattfindenden 61. Deutschen Anwaltstag für einen besseren Schutz vor Abhörmaßnahmen sowie ein umfangreicheres Zeugnisverweigerungsrecht für Anwälte aus.
So solle das Abhörverbot nicht nur für Strafverteidiger gelten, sondern auf alle Rechtsanwälte ausgeweitet werden, so Ewer.
Ewer plädiert weiterhin dafür, Anwälten ein Aussageverweigerungsrecht auch dann einzuräumen, wenn ein Mandant sie zwar von der Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, eine Aussage jedoch dem Mandanteninteresse zuwider liefe. Hintergrund dieser Forderung sei das sinkende Vertrauen der Bürger in das Berufsgeheimnis von Anwälten, welches in den vergangenen Jahren "mehr und mehr erodiert" sei.
Eine Absage erteilte Ewer der geplanten Aussagepflicht von Zeugen bei der Polizei im Rahmen des "Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens" (BR-Drucks. 120/10). Es stelle eine "rechtsstaatlich bedrohliche Verschiebung der Kompetenzen" dar, wenn die bislang bestehende Pflicht zur Aussage vor der Staatsanwaltschaft auf Polizeibehörden ausgeweitet werden.
Anwaltstag: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/530 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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