Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts beschlossen. Unter anderem werden umfangreiche Neuregelungen zum anwaltlichen Vergütungsrecht getroffen. DAV und BRAK begrüßen die beschlossene lineare Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren sowie die strukturellen Korrekturen am derzeitigen Vergütungssystem.
Insbesondere die Einführung einer Zusatzgebühr für umfangreiche gerichtliche Beweiserhebungen wird von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Deutschem Anwaltverein (DAV) positiv bewertet. Dies geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme der beiden Organisationen hervor.
Mit der Neuregelung wird eine der Anregungen aufgegriffen, die beide gegenüber dem Bundesjustizministerium gefordert hatten. Derzeit führen vor allem Verfahren im Medizinrecht und im privaten Baurecht, die umfangreiche Beweisaufnahmen erfordern, zu einem erheblichen Ungleichgewicht zwischen anwaltlichem Aufwand und gesetzlicher Vergütung.
Rechtsanwalt Wolfgang Ewer, Präsident des DAV, erachtet die Anhebung der linearen Gebührentabellen als dringend notwendig, um die Kanzleien an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. So könne das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auch weiter die wirtschaftliche Grundlage für die anwaltliche Tätigkeit sein. BRAK-Präsident Axel Filges hält eine Zusatzgebühr für einen Schritt in die richtige Richtung, wenn auch in der Höhe noch nicht ausreichend.
plö/LTO-Redaktion
DAV und BRAK zur Rechtsanwaltsvergütung: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6953 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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