Dopende Spitzensportler müssen in Deutschland bald Haftstrafen fürchten. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes verabschiedet. Auch das Selbstdoping und der Besitz von leistungssteigernden Mitteln sollen geahndet werden.
"In Deutschland wurde seit Jahrzehnten über ein Anti-Doping-Gesetz gestritten. Ich bin froh, dass uns jetzt ein Durchbruch gelungen ist", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas. Dopern drohe in Zukunft nicht mehr nur eine Wettkampfsperre, sondern im schlimmsten Fall auch Haft, unterstrich der SPD-Politiker.
Das Gesetz bündelt die bisherigen Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung, die vor allem auf die Strafverfolgung von Hintermännern und kriminellen Netzwerken ausgerichtet waren. Mit dem Anti-Doping-Gesetz soll es dagegen auch den zu illegalen Mitteln greifenden Athleten selbst an den Kragen gehen. Danach sollen Selbstdoping und der Besitz von leistungssteigernden Substanzen strafbar werden. Geldstrafen und Gefängnisstrafen von bis zu drei beziehungsweise zwei Jahren können verhängt werden.
Sie würden eine "abschreckende Wirkung haben", sagte Maas dem Hamburger Abendblatt. "Sportlerinnen und Sportler haben alle ein Leben nach dem Sport. Dann müssen und wollen die meisten von ihnen einem ganz normalen Beruf nachgehen." Betroffen sind nur die rund 7.000 Topathleten, die Mitglied in einem Testpool des nationalen Doping-Kontrollsystems sind oder durch den Sport "erhebliche Einnahmen" erzielen. Freizeitsportler sollen von den neuen Strafvorschriften ausgenommen werden.
Nicht zusammen: Gesetz gegen Spielmanipulation soll folgen
Das Anti-Doping-Gesetz ist nicht unumstritten. Befürworter des Gesetzes halten es für eine längst überfällige Sanktionierung, Kritiker befürchten eine unzulässige Einmischung in die Sportgerichtsbarkeit. Das Gesetz sieht ein Nebeneinander von strafrechtlichen Sanktionen und sportverbandsrechtlichen Möglichkeiten vor.
Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat Bedenken gegen den Straftatbestand des Selbstdopings angemeldet. Der DOSB fürchtet vor allem eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit. "Die Debatten werden im Bundestag weitergehen. Und dafür ist er ja auch da", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Mit einer Verabschiedung durch das Parlament wird bis Jahresende gerechnet. Nach jahrelangen Diskussionen und Streit über ein solches Gesetz sei es an der Zeit, "dass es zu einer Entscheidung kommt", meinte de Maizière.
Ein gemeinsames Gesetz gegen Doping und Spielmanipulationen hatte er zuvor abgelehnt. Dafür hatte sich der Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Reinhard Grindel, ausgesprochen. Der Entwurf für ein Gesetz gegen Spielmanipulation soll erst 2016 präsentiert werden, da er aus Sicht des Bundesinnenministers rechtlich sehr viel schwerer auszuarbeiten ist. Die Vorsitzende des Sportausschusses, Dagmar Freitag (SPD), hatte Grindel und der CDU indirekt vorgeworfen, das Anti-Doping-Gesetz stoppen zu wollen.
Die World Anti-Doping Agency hatte bereits vor geraumer Zeit härtere Strafen für dopende Sportler beschlossen. Der erste Strafprozess wegen des Verdachts des Betrugs durch Doping in Deutschland hatte das Stuttgarter Landgericht beschäftigt.
dpa/age/LTO-Redaktion
Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes verabschiedet: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15058 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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