Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemaligen DFB-Funktionäre Niersbach, Zwanziger und Schmidt erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, eine dubiose Millionenüberweisung fälschlich als Betriebsausgabe deklariert zu haben.
Die drei langjährigen DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt werden in der Affäre um die Fußball-WM 2006 wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Alle drei bestätigten am Mittwoch, entsprechende Anklageschriften von der Staatsanwaltschaft erhalten zu haben. Diese Schriften werden jetzt vom Landgericht (LG) Frankfurt a. M. in einem Zwischenverfahren geprüft, bevor es zur Hauptverhandlung kommt.
Die Ermittler werfen dem Trio vor, eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben und eine Rückzahlung der ominösen 6,7 Millionen Euro im Zentrum der gesamten Affäre bewusst verschleiert zu haben. Die drei langjährigen Spitzenfunktionäre weisen das jedoch zurück. "Es wird sich herausstellen, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind", sagte der 2015 zurückgetretene DFB-Präsident Niersbach der dpa.
Auch sein Vorgänger Zwanziger erklärte in einer Stellungnahme seines Anwalts: "Diese Anklageerhebung ist blinder Aktionismus, um von eigenem Fehlverhalten abzulenken und die 'heiße Kartoffel Ermittlungsverfahren' möglichst schnell in die Verantwortung der Gerichte abzuschieben. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt Veranlassung, den reichen DFB durch eine Steuerhinterziehung noch reicher zu machen."
Zwanziger hatte sich zwischenzeitlich sogar gerichtlich gegen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft gewehrt und zudem kritisiert, dass Details der Ermittlungen immer wieder an die Presse durchgestochen worden seien. Mit seiner Klage scheiterte er letztendlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.
Unterschiedliche Versionen von Zwanziger und Schmidt
Der langjährige DFB-Generalsekretär Schmidt ließ unterdessen verlauten: "Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main verletzen mich. Die fast zweieinhalbjährigen Ermittlungen, die Durchsuchung meines Hauses und die ständige Berichterstattung über das Verfahren haben bei meiner Familie und mir Spuren hinterlassen."
Auffällig ist jedoch, dass zumindest Schmidt und Zwanziger für die Rückzahlung der 6,7 Millionen unterschiedliche Argumente vorbringen. Zwanziger erklärte, dass es sich dabei tatsächlich wie auch in der Steuererklärung angegeben um einen "Zuschuss für die FIFA-Gala" gehandelt habe, die später jedoch nie stattfand. Der Anwalt von Schmidt hält in seiner Stellungnahme dagegen an der alten DFB-Version fest, wonach dieses Geld ursprünglich dafür verwendet wurde, "um die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses der FIFA für die Durchführung der WM 2006 in Deutschland zu schaffen." Diese Version wird mittlerweile sogar von Zwanziger angezweifelt.
Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung in Frankfurt gehen in ihren seit November 2015 laufenden Ermittlungen allein den steuerlichen Aspekten des WM-Skandals nach. Ob durch die dubiosen Geldflüsse im Vorfeld des "Sommermärchens" Stimmen für die deutsche WM-Bewerbung gekauft wurden oder nicht - darauf findet auch der erst Anfang Mai publik gewordene Abschlussbericht der Steuerfahndung keine Antwort.
DFB deklarierte 6,7 Millionen-Zahlung an Louis-Dreyfus als Betriebsausgabe
Im Zentrum der gesamten Affäre stehen zwei Zahlungen über je 6,7 Millionen Euro. Der WM-Organisations-Chef Franz Beckenbauer erhielt 2002 ein entsprechendes Darlehen von dem früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus und leitete das Geld auf ein Konto in Katar weiter, das zum Firmengeflecht des damaligen und nachweislich korrupten FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam gehörte.
2005 zahlte dann nicht Beckenbauer die 6,7 Millionen an Louis-Dreyfus zurück, sondern der DFB. Der Verband überwies das Geld an die FIFA und die leitete es an den Franzosen weiter. Deklariert wurde das in der Steuererklärung als Beitrag zur WM-Gala. Louis-Dreyfus starb 2009.
Die Ermittler werfen Niersbach, Schmidt und Zwanziger als Verantwortlichen für diese Steuererklärung vor, den wahren Hintergrund der Zahlung bewusst verschleiert und tatsächlich ein Privatdarlehen von Louis-Dreyfus an Beckenbauer getilgt zu haben. Der DFB hätte die 6,7 Millionen demnach nie als Betriebsausgabe bewerten und steuerlich absetzen dürfen. Aus diesem Grund musste der Verband bereits 19,2 Millionen Euro an Steuern nachzahlen, weil das Finanzamt 2017 einen geänderten Steuerbescheid für das WM-Jahr 2006 erließ.
Die drei Angeklagten wissen zwar nach eigenen Angaben auch nicht, warum Beckenbauer 2002 so viel Geld von Louis-Dreyfus erhielt und was mit dem Geld nach der Rückzahlung 2005 passierte. Einig sind sie sich aber in einem Punkt: "Die Zahlung von 6,7 Mio. Euro an die FIFA im Jahr 2005 war betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgabe abzugsfähig", wie der Verteidiger von Schmidt am Mittwoch schrieb.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Dubiose Zahlung im Zusammenhang mit der WM 2006: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28791 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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