Der Amoklauf von Winnenden kommt erneut vor den BGH. Der Vater des Täters hat Revision gegen das Urteil im zweiten Prozess vor dem LG Stuttgart eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte den 54-Jährigen am vergangenen Freitag zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Stuttgarter Kammer hatte den Mann der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der 14-fachen fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden. Der Vater des Amokläufers hatte die Pistole, mit der sein Sohn Tim K. am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoss, unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt.
In einem ersten Verfahren hatte das LG Stuttgart den Vater im Februar 2011 zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der zweite Prozess war nötig, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das erste Urteil wegen formaler Fehler aufgehoben hatte. Die Karlsruher Richter beanstandeten, dass einer Zeugin zu Unrecht ein Zeugnisverweigerungsrecht zuerkannt worden war und die Verteidigung die Zeugin deshalb nicht vernehmen konnte.
Bis das schriftliche Urteil im zweiten Verfahren vom vergangenen Freitag vorliegt, kann es nach Angaben des Sprechers noch bis zu acht Wochen dauern. Nach der Zustellung hat der Vater einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Auch die Staatsanwaltschaft kann sich äußern.
dpa/asc/LTO-Redaktion
Winnenden-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8122 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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