Die Bundesregierung hat entgegen den Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montag die Verlängerung der Atomlaufzeiten nicht ausgesetzt. Auf Fragen von Journalisten, ob Meldungen falsch waren, dass die Laufzeitverlängerung um drei Monate ausgesetzt wird, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwocin Berlin: "Ja, die würde ich so nicht für richtig halten."
Das Chaos um das von Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montag ausgerufene "Moratorium" und die fast zeitgleiche Abschaltung von Atomkraftwerken scheint sich zu lichten. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) sagte: "Die Exekutive kann nicht Gesetze außer Kraft setzen." Das verhängte dreimonatige Moratorium sei ein politischer und kein rechtlicher Schritt.
Merkel hatte hatte am Montag gesagt: "Und ich sage ganz deutlich: Es
gibt bei dieser Sicherheitsprüfung keine Tabus. Genau aus diesem
Grunde werden wir die erst kürzlich beschlossene Verlängerung der
Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke aussetzen. Und dies ist ein
Moratorium, und dieses Moratorium gilt für drei Monate." Auf eine
Nachfrage, ob dann jene alten Atomkraftwerke abgeschaltet würden, die
nur durch die Laufzeitverlängerung am Netz bleiben konnten, hatte sie
betont: "Das wäre die Konsequenz, sonst wäre es ja kein Moratorium."
Vorübergehende Abschaltung ist keine Aussetzung der Verlängerung
Die sieben Meiler, die nun vorübergehend abgeschaltet werden sollen, sind aber nicht nur diejenigen, die ohne die Laufzeitverlängerung in 2011 vom Netz gegangen wären. Vielmehr erfolgt die vorübergehende Abschaltung der sieben vor 1980 in Betrieb genommenen Meiler, die Merkel im Einvernehmen mit den Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag erklärt hatte, aus Sicherheitsgründen. Dazu hatte die Bundesregierung sich nach Medienangaben auf § 19 Abs. 3 Atomgesetz berufen. Die Vorschrift ermöglicht eine einstweilige Einstellung des Betriebs zur Abwehr von Gefahren.
Von dieser vorübergehenden Abschaltung aus Sicherheitsgründen ist die Aussetzung der Laufzeitverlängerung, die die Kanzlerin offenbar unter dem Begriff des Moratoriums verstanden wissen wollte, zu trennen.
Schon seit der Verlautbarung des Moratoriums waren nicht nur aus der Opposition Zweifel daran geäußert worden, dass die Bundesregierung als Exekutivorgan kurzerhand ein Gesetz für "ausgesetzt" erklärte - was immer das konkret heißen mag.
Mit Materialien von dpa
pl/LTO-Redaktion
AKW-Laufzeitverlängerung wird doch nicht ausgesetzt: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2782 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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